Trainingsausfall wegen Corona-Ausbreitung Bis auf weiteres kein Training ab 13.03.2020

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Auf dieser Seite findet ihr alle Informationen aus dem SVHU im Zuge der Corona Pandemie. Für Informationen rund um den übergeordneten Spielbetrieb in Schleswig-Holstein, Lehrgänge, Turniere o.ä. besucht bitte auch die Webpräsenz des Schleswig-Holsteinischen Badminton Verbandes (SHBV).


21.05.2020 Unser Wiedereinstieg!

Lange mussten wir warten um diesen Eintrag hier verfassen zu können, aber jetzt ist es osweit es geht wieder los! Mehr zu unserem Wiederseinstieg findet ihr unter: sv-hu.de/badminton/2020/05/21/wiedereinstieg-badmintontraining/

Informiert euch bitte dort zu den geltenden Regeln in der Halle und für die Anmeldung.


20.05.2020 – Freigabe der Sporthallen

Liebe Sportfreunde,

hier kommen nun die Details zur Freigabe der Hallen durch die Gemeinde. Auszug aus der Mail von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg:

Die Gemeinde gibt ab Mittwoch, den 20.05. die Sporthallen für den Trainingsbetrieb wieder frei. Das entsprechende Schreiben ist dieser Email angefügt (Wird Ihnen aber auch noch auf dem Postweg zugestellt).
Die Olzeborchschule und die Lütte School stehen aus schulischen Gründen nicht zur Verfügung. Die Hausmeister der einzelnen Schulen haben die Zugänge zu den Sporthallen und Toiletten entsprechend ausgeschildert. Für die Sporthallen des Alstergymnasiums schicke ich Ihnen die Zugangspläne von Herrn Wecker mit. Der Zugang erfolgt nicht über den Haupteingang, sondern über den Sportplatz und die Rampen zu den Hallen, so dass die Umkleiden nicht betreten werden müssen.

Ich bitte Sie, mir die Trainingspläne zu schicken, damit ich diese an die Hausmeister weiterleiten kann. Die Sporthallen sind nur zu den im Plan angegebenen Trainingszeiten geöffnet. Sollte  schon am Mittwoch und am Freitag Training stattfinden, bitte ich bis morgen Mittag um Rückmeldung, dies gilt besonders für die Sporthallen im Alstergymnasium. Ohne Trainingsplan sind die Hallen nicht geöffnet.

Für die nächste Woche (22. KW) habe ich soeben den Plan der Firma Thieme erhalten, die für die Sporthalleninspektionen zuständig ist. Diese werden in der 22. KW durchgeführt. Sie können diesem Plan entnehmen, wann die Sporthallen nächste Woche – trotz Freigabe – kurzzeitig geschlossen sind.

Wenn Sie mögen, können Sie mir auch die Hygiene-/Trainingskonzepte der einzelnen Sportarten per Mail schicken. Ich gehe aber davon aus, dass die Trainingsfreigabe von Ihnen nur nach Überprüfung der eingereichten Konzepte erfolgen wird.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten.

Wenn von Euch die Hallen am Mittwoch und/der Freitag genutzt werden sollen, meldet den Bedarf bitte bis morgen (20.05.20) 10:30 Uhr an die Geschäftsstelle (info(at)sv-hu(dot)de), damit wir noch rechtzeitig eine konsolidierte Meldung an die Gemeinde-Verwaltung weitergeben können. Alle weiteren Nutzungen der Hallen ab Montag (25.05.20) bitte auch an die Geschäftsstelle (info(at)sv-hu(dot)de) melden, wir übernehmen dann die konsolidierte Meldung an die Gemeinde-Verwaltung.

Alle weiteren Informationen der Gemeinde zur Freigabe der Hallen findet ihr hier:

Sporthallenfreigabe

Sporthallenzugang

Toilettenzugang

Terminplanung Sportgeräte-Überprüfung

Gruß

Horst Werner

 


19.05.2020 Aktualisierung des Konzept des Deutschen Badminton Verbandes (Quelle: www.badminton.de)

Am 23.04.2020 hat der Deutsche Badminton-Verband e.V. (DBV) anhand zahlreicher konstruktiver Rückmeldungen aus den Badminton-Landesverbänden und den Vereinen der 1. und 2. Bundesliga sowie u.a. unter Beachtung der „zehn Leitplanken“ des DOSB konkrete Vorschläge zu einem angepassten Badminton-Sporttreiben vorgelegt. Nun wurden die Richtlinien aktualisiert.

Aufgrund der seitdem veränderten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, der regionalen Unterschiede sowie vieler weiterer Hinweise aus Vereinen und Badminton-Landesverbänden, ist eine überarbeitete Fassung erforderlich geworden. Die aktuelle Version (Stand: 19.5.2020; pdf-Format) kann (siehe unten) auf badminton.de heruntergeladen werden.

Die DBV-Empfehlungen sollen die Vereine/Verbände – nachrangig zu den regionalen, gesetzlichen Bestimmungen – dabei unterstützen, ihr auf die jeweiligen Bedingungen vor Ort angepasstes Konzept für einen verantwortungsbewussten, möglichst sicheren Trainingsbetrieb zu erstellen.

Dabei ist zu beachten, dass der DOSB seine Freigabe zu den aktualisierten DBV-Empfehlungen noch nicht erteilt hat, weil z.B. die Frage nach einer genaueren Definition der 5 Personen-Kleingruppe noch in der medizinischen Kommission geklärt werden muss. Dennoch hat der DOSB-Verbandsberater des DBV einer Veröffentlichung unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden DOSB-Rückmeldung sowie dem heute stattfindenden WEBminton-Spezial zugestimmt.

Empfehlungen: Wiedereinstieg ins vereinsbasierte Badminton-Sporttreiben – Update 19.05.2020 (.pdf)

 


17.05.2020 Kommentar aus der Badmintonabteilung zu den aktuellen Meldungen zum Wiedereinstieg in den Hallensport

Das ist ein großer Schritt in Richtung Wiederaufnahme des Sportbetriebes. Wie in § 11 der aktuellen Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung (Verkündet am 16. Mai 2020, in Kraft ab 18. Mai 2020) zu lesen ist, ist ab 18.05.2020 Indoorsport unter Einhaltung der Hygieneregeln in Schleswig-Holstein erlaubt.

Wir stehen derzeit mit der Geschäftselle des SVHU und der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in Kontakt und haben bereits am vergangenen Freitag unser Konzept für den Wiedereinstieg in das Badmintontraining in Henstedt-Ulzburg eingereicht. Erstellt wurde dieses auf Grundlage des Konzept des Deutschen Badminton Verbandes. Wir warten jetzt auf ein Feedback dazu und werden euch als Mitglieder der Abteilung rechtzeitig vor einem hoffentlich baldigen Trainingsstart über die Bedingungen und Regeln für den Wiedereinstieg informieren. Eins ist jedoch bereits klar: Genauso wie vor der Pause wird das Training erstmal nicht aussehen können. Zudem sind wir auf die Mitarbeit und ein verantwortungsbewusstes Verhalten von jedem angewiesen um ein Sportangebot realisieren zu können.

Wir hoffen, ihr seid trotzdem alle heiß darauf mal wieder ein paar Bälle über das Netz zu schlagen!

 


17.05.2020 Indoor-Sport ab 18. Mai wieder erlaubt (Informationen vom SHBV)
Die Landesregierung hat am 07.05. auf einer Pressekonferenz angekündigt, dass kontaktarme indoor Aktivitäten ab dem 18.05. wieder erlaubt sind. Gestern Abend wurde die offizielle Landesverordnung bekannt gegeben. Danach ist ab dem 18.05.2020 auch der kontaktarme Indoor-Sport (ohne Wettkämpfe) und kleinere Veranstaltungen (bis 50 Personen mit „Sitzcharakter“) wieder erlaubt. Dieses bedeutet für die Badmintonvereine und -sparten, dass der Trainingsbetrieb wieder ab dem 18.05. aufgenommen werden kann, wenn die Hygienerichtlinien eingehalten werden können. Es gelten dabei auch weiter die Kontaktbeschränkungen und die „Leitplanken“ des DOSB und DBV für den Badmintonsport (Veröffentlicht auf shbv.de am 26.04. und diese werden gerade noch einmal überarbeitet). Diese sind in der Halle auszuhängen und darauf im Vorfeld hinzuweisen.
Bitte klärt mit euren Vereinen und Hallenbetreibern, ob dort noch Einschränkungen bestehen und die Hallen durch die wieder freigegeben sind, da die Verantwortung auf die kommunale Ebene heruntergebrochen wird und es auch in Schleswig-Holstein unterschiede geben kann. Der für den Sport betreffende Passus ist:
§ 11 Sport
(1) Für die Ausübung von Sport innerhalb und außerhalb von Sportanlagen gelten abweichend von §§ 3 und 5 folgende Voraussetzungen:
 
1. das Abstandsgebot aus § 2 Absatz 1 ist einzuhalten;
2. das Kontaktverbot nach § 2 Absatz 4 gilt nicht;
3. bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind entsprechende Hygienemaßnahmen einzuhalten;
4. soweit der Sport in Sportanlagen ausgeübt wird, haben Zuschauerinnen und Zuschauer keinen Zutritt;
5. Wettkämpfe dürfen nicht veranstaltet werden;
6. sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere Sammelumkleiden, Duschräume, Saunen und Wellnessbereiche mit Ausnahme von Toiletten, sind zu schließen;
7. vom Deutschen Olympischen Sportbund oder von einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.
 
(2) Sofern der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, hat der Betreiber oder Veranstalter nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept zu erstellen, das auch das besondere Infektionsrisiko der ausgeübten Sportart berücksichtigt. Er hat nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher zu erheben.
 
(3) Der Betrieb von Schwimm-, Frei- und Spaßbädern ist untersagt.
 
(4) Die zuständige Behörde kann für die Nutzung von Sportanlagen und Schwimmbädern durch Berufssportlerinnen und Berufssportler, Kaderathletinnen und Kaderathleten, Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer sowie deren Trainerinnen und Trainer und für Prüfungen und Praxisveranstaltungen im Rahmen des Studiums an Hochschulen Ausnahmen von den Anforderungen aus den Absätzen 1 bis 3 unter der Voraussetzung zulassen, dass nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept erstellt und der Ausschluss des Zugangs für weitere Personen sichergestellt wird. Das für Sport zuständige Ministerium ist über die Ausnahmegenehmigung zu unterrichten.
 
(5) Für Spiele der ersten und zweiten Fußballbundesliga gilt das Abstandsgebot aus § 2 Absatz 1 nicht, wenn der ausrichtende Verein die Vorgaben des Konzepts der Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH beachtet. Das für Sport zuständige Ministerium kann auf Antrag den Spielbetrieb oder Wettkämpfe für andere Sportarten zulassen, soweit der Veranstalter die Einhaltung eines vergleichbaren Hygienekonzepts gewährleistet und insbesondere Zuschauerinnen und Zuschauer nicht zugelassen werden.
Viel Spaß beim Badmintonspielen unter anderen Umständen und bleibt weiterhin gesund und umsichtig.

Fries Klarmann, SHBV-Sportwart

 


14.05.2020 – Informationen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes beim SVHU (DOWNLOAD)


13.05.2020 – Kompaktunterlagen für Trainer und Übungsleiter des SVHU zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes (DOWNLOAD)

Die folgenden Informationen beziehen sich auf den Stand vom 11.05.2020

Liebe Trainer,

hier findet ihr kurz und kompakt die wichtigsten Informationen zum Trainingsstart. Achtet unbedingt auf die Einhaltung der Regeln und Vorgaben! Verstöße können dazu führen, dass die entsprechenden Trainingsgruppen gesperrt werden müssen.

Wichtig: Trainer oder Sportler, die Erkältungssymptome aufweisen, dürfen nicht am Training teilnehmen!

Wer sich wegen der Symptome unsicher ist, soll zunächst seinen Hausarzt anrufen. Dieser bespricht das weitere Vorgehen. Alternativ zum Hausarzt stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Telefon:

116117 Bundesweiter Patientenservice

(030) 34 64 65 100 – Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums

(0431) 79 70 00 01 – Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein

Homepages:

www.116117.de

www.bzga.de

www.rki.de

Meldet Verdachtsfälle bitte umgehend an die Geschäftsstelle unter 04193-88 09 88 0 oder per Mail an info(at)sv-hu(dot)de.

Diese zehn Leitplanken des DOSB müssen eingehalten werden:

Zusammengefasst:
– Training nur im Freien
– Abstand von mindestens 1,5m einhalten, besser 2m -> kein Körperkontakt, auch nicht für Hilfestellungen
– Gruppen von maximal fünf Personen
– exakte Teilnehmerlisten führen (Ort, Zeit, Anwesende), um ggf. Infektionsketten nachzuvollziehen
– Umkleidegebäude dürfen nicht genutzt werden, kein Umziehen oder Duschen -> Toiletten dürfen, wenn vorhanden, immer nur von einer Person betreten werden
– jedes Mitglied muss eigene Trainingsgeräte verwenden

Falls ihr unsicher seid oder Fragen habt, meldet euch gerne in der Geschäftsstelle.

 


 

 

 

 

 

 

 

 


07.05.2020 Kommentar aus der Badmintionabteilung zu den aktuelen Pressemeldungen

In der Presse war zu lesen das ab dem 18.05.2020 Hallensport wieder möglich sein wird. Zu den von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen gibt es noch keine offizielle Verordnung.
Das Land Schleswig-Holstein schreibt jedoch auf seiner Website:

Indoor-Sport ist derzeit in Schleswig-Holstein untersagt. Ab dem 18. Mai wird Hallensport mit Abstand und unter Einhaltung der Hygienebestimmungen erlaubt sein. Die Regierung legt ganz bewusst keine Sportarten fest. Die Sportverbände haben für ihre Mitglieder und insbesondere die Trainer Konzepte entwickelt. Beim Tischtennis geht beispielsweise Einzeltraining, Doppel nicht. Beim Handball gehen Distanzwürfe, Zweikampftraining nicht. (www.schleswig-holstein.de)

 

Dies bedeutet noch nicht, dass wir direkt am 18. Mai wieder in das Training einsteigen werden. Wir stehen in Kontakt mit der Geschäftsstelle sowie der Vereinsleitung des SVHU und werden somit informiert, wenn die Gemeinde neue Informationen bezüglich der Sportanlagen vor Ort in Henstedt-Ulzburg herausgibt.

Wenn wir diese haben, und somit feststeht, wann hier vor Ort wieder Sport in den Hallen betrieben werden darf, werden wir dies an euch weiterleiten. Rechtzeitig vor eine möglichen Neustart werdet ihr zudem auch über eventuelle neue Bestimmungen zu Hygiene oder Einschränkungen in der Halleinformiert. Das Training wird höchstwahrscheinlich nicht sofort wieder so aussehen wie bisher.

Weiter unten findet ihr das Konzept des Deutschen Badminton Verbandes an dem wir uns voraussichtlich orientieren werden.

 


07.05.2020 – Update zur eingeschränkten Wiederaufnahme des Sports

Liebe Mitglieder,

die neue Landesverordnung vom 03.05.2020 sieht erste Lockerungen im Sport vor.

Unter Einschränkungen dürfen kontaktarme Sportarten im Freien ausgeführt werden. Zunächst darf in 5er-Gruppen trainiert werden, aber eben nur draußen. Erste Yogakurse und Power-im-Park nehmen den Betrieb wieder auf und ab Montag folgen zahlreiche weitere Outdoor-Angebote.

Leider steigt durch die Vielzahl an Pressemeldungen und Verordnungen kaum noch jemand durch. Dazu lassen sich die Verordnungen durchaus unterschiedlich interpretieren.

So wird in anderen Gemeinden bereits seit Montag wieder Fußballtraining angeboten. In Henstedt-Ulzburg ist die Freigabe dafür bisher noch nicht erfolgt. Aufgrund der unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten möchte sich die Verwaltung zunächst beim Ministerium in Kiel die Zustimmung zur Freigabe einholen.

Dann könnten auch andere Sportarten kontaktarmes Training anbieten.

Wir sind zuversichtlich im Laufe des Tages weitere Informationen aus der Verwaltung zu bekommen. Auch von Ministerpräsident Daniel Günther könnte es heute weitere Informationen zum Sport geben.

Bis dahin müssen wir uns zwar noch etwas gedulden, aber wir freuen uns über die ersten Lockerungen und über den Start erster Outdoor-Kurse.

Endlich wieder Sport im Verein, Sportfreunde treffen und gemeinsam trainieren.

Wir halten euch über weitere Lockerungen auf dem Laufenden!

 


05.05.2020 – Schreiben des Landessportverbandes

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesregierung Schleswig-Holstein hat mit einer neuen Corona-Verordnung, die vom 4. Mai 2020 bis zum 17. Mai 2020 gilt, die Voraussetzungen für einen schrittweisen Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben in Schleswig-Holstein geschaffen. Grundsätzlich bleiben zwar öffentliche und private Sportanlagen weiterhin geschlossen. Allerdings können sie für den Sport- und Trainingsbetrieb im Freizeit- und Breitensport zur Ausübung im Freien unter bestimmten Bedingungen genutzt werden. Diese Bedingungen sind in der Verordnung klar geregelt. Laut Begründung zu dieser Verordnung wird eine Differenzierung nach Sportarten explizit nicht vorgenommen. Entscheidend ist, dass bei der Ausübung ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht unterschritten wird.

Eine Orientierung dafür, wie diese für Schleswig-Holstein geltende neue Regelung in der Praxis umgesetzt werden soll, bieten die Handlungsempfehlungen des DOSB (10 Leitplanken) sowie die durch die jeweiligen Spitzenverbände auf Bundesebene erarbeiteten und vom DOSB akzeptierten sportartspezifischen Übergangsregelungen. Den entsprechenden Link finden Sie am Ende dieser Mail.

Der Landessportverband hat sich im Schulterschluss mit dem DOSB und den anderen fünfzehn Landessportbünden in einem engen Austausch mit der Politik für die vorsichtige Rückkehr in das vereinsbasierte Sporttreiben eingesetzt. Mit der jetzt in Schleswig-Holstein getroffenen Regelung ist nunmehr der Weg in eine „neue Normalität“ in den Sportvereinen geebnet worden. Wir setzen dabei alle auf eine verantwortungsvolle Beachtung der Vorgaben und Regelungen in den Vereinen. Oberstes Gebot ist die Gesundheit in der gesamten Bevölkerung und die Pandemie muss weiter erfolgreich eingedämmt werden.

Hier der Auszug aus der Landesverordnung vom 1. Mai 2020 für die den Sport betreffenden Regelungen:

  • 6 Einzelhandel, Dienstleister, Handwerker, Gesundheits- und Heilberufe, Einrichtungen, sonstige Stätten

(3) Es sind zu schließen:

  1. Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Cafés und ähnliche Betriebe,
  2. Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
  3. Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb von geschlossenen Räumen), Spielplätze, Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen,
  4. Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen,
  5. Betriebe des Prostitutionsgewerbes,
  6. öffentliche und private Sportanlagen (drinnen und draußen), Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
  7. Bibliotheken,
  8. Sportboothäfen.

6) Abweichend von Absatz 3 Nummer 6 kann die zuständige Behörde für die Nutzung von Sportanlagen und Schwimmbädern durch Berufssportlerinnen und Berufssportler Ausnahmen unter der Bedingung zulassen, dass ein individuelles Hygienekonzept umgesetzt und der Ausschluss des Zugangs für weitere Personen sichergestellt wird. Die zuständige Behörde kann auch für Kaderathletinnen und Kaderathleten der olympischen und paralympischen Sportarten (Olympisches Kader, Paralympisches Kader; Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2) sowie deren Trainerinnen und Trainern unter Einhaltung der hygienischen und medizinischen Vorgaben ein Training an Bundesstützpunkten, am Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein und an Landesstützpunkten Ausnahmen zulassen Satz 1 gilt entsprechend für die Nutzung von Schwimmbädern durch Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer, soweit diese für die Vorbereitung des Wachdienstes zwingend notwendig ist, sowie deren Ausbilderinnen und Ausbilder. Das für Sport zuständige Ministerium ist über die Ausnahmegenehmigung zu unterrichten.

 (8) Abweichend von Absatz 3 Nummer 8 dürfen die Sportboothäfen eingeschränkten Betrieb ermöglichen, sofern die Duschen und Gemeinschaftsräume, mit Ausnahme von Toilettenräumen tagsüber, geschlossen bleiben.

(11) Abweichend von Absatz 3 Nummer 6 können öffentliche und private Sportanlagen draußen für den Sport- und Trainingsbetrieb für den Freizeit- und Breitensport zur Ausübung kontaktfreier Sportarten unter folgenden Bedingungen genutzt werden:

  1. der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden,
  2. der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren,
  3. insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten,
  4. Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen,
  5. eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  6. Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten sowie
  7. weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher Form zur Information der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.

Bitte beachten Sie, dass auch weiterhin öffentliche und nichtöffentliche Versammlungen sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen nicht zulässig sind. Die Einreise nach Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken bleibt auch nach dem 4. Mai grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für Freizeitzwecke, ausgenommen Einreisen zur Ausübung kontaktarmer Sportarten sowie zum Besuch von Museen.

Die Gesamtverordnung des Landes Schleswig-Holstein finden Sie unter folgendem Link:

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200501_VO_neu.html

Die Übersicht über die durch die Spitzenverbände erarbeiteten sportartspezifischen Übergangsregelungen finden Sie hier:

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken=

Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Corona-Sonderseite des Landessportverbandes unter:

www.lsv-sh.de

 


03.05.2020 – Erste Lockerungen für den Sport

Liebe Mitglieder,

die Landesregierung hat erste Lockerungen für den Sport beschlossen. Ab dem 04. Mai wird Sport im Freien unter Auflagen wieder gestattet. Bereits am 6. Mai soll es weitere Gespräche zum Thema Sport geben, die möglicherweise weitere Sportarten ermöglichen werden. Die Abteilungen prüfen ob und wie sie ab dem 04. Mai draußen Sport anbieten können. Auch Abteilungen, die ihren Sport eigentlich in der Halle ausüben, können alternativ nach draußen ausweichen.

Die Abteilungen stehen im Austausch mit dem Vorstand, um die Konzepte den Vorgaben anzupassen. Nach Freigabe durch den Vorstand dürfen die Abteilungen dann den Betrieb wiederaufnehmen. Wir freuen uns über den ersten Schritt zur Lockerung der Einschränkungen im Sportbetrieb und halten euch hier über weitere Entscheidungen auf dem Laufenden.

Hier könnt ihr den Auszug aus der Verordnung nachlesen:

Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfVO)

Verkündet am 1. Mai 2020, in Kraft ab 4. Mai 2020

  • 6 Einzelhandel, Dienstleister, Handwerker, Gesundheits- und Heilberufe, Einrichtungen, sonstige Stätten

(3) Es sind zu schließen:

  1. Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Cafés und ähnliche Betriebe,
  2. Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
  3. Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb von geschlossenen Räumen), Spielplätze, Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen,
  4. Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen,
  5. Betriebe des Prostitutionsgewerbes,
  6. öffentliche und private Sportanlagen (drinnen und draußen), Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
  7. Bibliotheken,
  8. Sportboothäfen.

(11) Abweichend von Absatz 3 Nummer 6 können öffentliche und private Sportanlagen draußen für den Sport- und Trainingsbetrieb für den Freizeit- und Breitensport zur Ausübung kontaktfreier Sportarten unter folgenden Bedingungen genutzt werden:

  1. der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden,
  2. der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren,
  3. insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten,
  4. Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen,
  5. eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  6. Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten sowie
  7. weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher Form zur Information der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.

Abweichend von Absatz 3 Nummer 3 dürfen Sportgeräte für den Sport unter freiem Himmel vermietet werden.


Konzept: Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das Badmintontraining (DBV – Deutscher Badminton Verband)

Am 17.4.2020 erreichte den DBV ein Schreiben des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) mit der Aufforderung, unter Beachtung seiner Mitte April erstellten „Zehn Leitplanken“ konkrete Vorschläge zu einem angepassten Sporttreiben für den Zeitpunkt vorzulegen, ab dem die aktuellen Kontakteinschränkungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie weiter gelockert werden.

Über den Verbandsarzt des Deutschen Badminton-Verbandes (DBV) und weitere DBV-Mitarbeiter wurde kurzfristig ein Entwurf erstellt und anhand der zahlreichen konstruktiven Rückmeldungen aus den Badminton-Landesverbänden und den Vereinen der 1. und 2. Bundesliga zur hier vorliegenden Fassung ergänzt. Ein Wettkampfbetrieb ist zunächst nicht vorgesehen, hierzu werden zu gegebener Zeit konkrete Überlegungen vorgelegt.

Ganz zentraler Bestandteil ist das Bewusstsein der Aktiven und Vereine, dass eine Öffnung für den Sport noch mehr individuelle Verantwortung für den Einzelnen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der Pandemie bedeutet, u.a. ein vorbildliches Verhalten bei der Selbstbeschränkung der privaten Kontakte gemäß der Vorgaben der Behörden sowie eine strikte Einhaltung/Umsetzung der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen! Wir selbst haben es zu einem großen Teil in der Hand, dass alle möglichst gesund durch diese Krise kommen und z.B. auch das Sporttreiben im Verein wieder möglich wird und bleibt.

Die beschriebenen Maßnahmen stellen den Gesundheitsschutz an erste Stelle und sind aus unserer Sicht für einen entsprechend angepassten Badminton-Trainingsbetrieb in unserem Individual- und Nicht-Kontaktsport umsetzbar. Wir sind der festen Überzeugung, dass ein verantwortungsbewusster, im Sinne des Infektionsschutzes geregelter Wiedereinstieg in den Vereinssport ein wertvoller Beitrag für die Stärkung des Immunsystems und eine positive Einstellung der Sporttreibenden ist.

Das Konzept für einen Wiedereinstieg in den vereinsbasierten Badminton-Trainingsbetrieb wurde fristgerecht an den DOSB versendet. Nunmehr gilt es, eventuelle Rückmeldungen des DOSB sowie die Entscheidung der Politik abwarten.

Das Konzept des DBV: Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben: DBV (.pdf)

 


16.04.2020 – Der Verein lebt – Dank euch!

Liebe Mitglieder,

entgegen einigen Medienberichten befindet sich der Verein nicht in akuter Not. Die laufenden Kosten konnten soweit reduziert werden, dass sie durch die Mitgliederbeiträge gedeckt sind.

Wir haben kaum Austritte zu verzeichnen – was ein großes Zeichen eurer Solidarität ist und nicht genug Wertschätzung erfahren kann. Vielen Dank für euer Vertrauen!

Momentan haben wir keinen Liquiditätsengpass. Daher stehen uns Gelder aus Fördertöpfen oder Rettungsschirmen nicht zu.

Sollte sich die Zahl der Mitglieder aber verringern, kann es dazu führen, dass wir zukünftig auf Finanzhilfen angewiesen sind. Dann werden wir diese natürlich beantragen und in Anspruch nehmen. Vereine dürfen keine hohen Gewinne erzielen und wenn müssen diese zeitnah wieder reinvestiert werden. Freie Rücklagen, die also nicht zu einem bestimmten Zweck gebildet werden, dürfen nur in geringem Maße gebildet werden.

So geht es derzeit fast allen Großsportvereinen und so berichten es auch unsere Partner der Holsteiner Runde, mit denen wir in engem Austausch stehen und unser Vorgehen abstimmen. Der Vorstand der Holsteiner Runde steht stellvertretend für seine Mitglieder, die Großsportvereine aus Schleswig-Holstein, in enger Abstimmung mit dem Land, dem LSV und den weiteren relevanten Behörden.

Durch die auf der Pressekonferenz am 15.04.2020 bekannt gegebenen Beschlüsse der Bundeskanzlerin, bleibt die Situation im Sport bis einschließlich des 03.05.2020 unverändert. Anfang Mai soll es Beschlüsse geben, die den Sport betreffen.

Darauf bereitet sich der SVHU schon jetzt vor. Neben einem Hygienekonzept werden auch Möglichkeiten erarbeitet, um den Sportbetrieb unter Auflagen und eingeschränkt wieder aufzunehmen, sobald dies erlaubt ist. Des Weiteren arbeiten wir gerade daran den Rehasport Online anbieten zu können. So könnte in dem Bereich schon kurzfristig wieder Sport angeboten werden und Einnahmen generiert werden.

Leider bedeutet das Verbot von Großveranstaltungen den Ausfall oder die Verschiebung einiger unserer Events.

Betroffen sind derzeit der Ulzburg Cup (verschoben auf den Herbst), HU Läuft (verschoben auf den 11.09.20) und HU kickt (fällt aus). Weitere Veranstaltungen können je nach Auflagen und Verbote dazu kommen.

Uns erreichen viele Mails von Mitgliedern, die unser YouTube Sportangebot wahrnehmen oder die von ihren kreativen Trainern mit Übungen für Zuhause versorgt werden und diese ausüben.

Ihr seht: auch wenn momentan fast alles stillsteht – der SVHU lebt und ist weiter in Bewegung, um nach Corona wieder voll für euch da zu sein!

Bleibt gesund und zuversichtlich – und haltet euch fit!

 


03.04.2020 – Appell an die Mitglieder

Liebe SVHU Mitglieder, liebe Eltern,

seit zweieinhalb Wochen ruht unser kompletter Sportbetrieb. Der Grund ist mehr als nachvollziehbar, geht es doch um die Rettung von Menschenleben. So leisten auch wir unseren Beitrag, um die Infektionsketten zu unterbrechen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und so dafür zu sorgen, dass unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird.

Um euch auch Zuhause die Möglichkeit zu bieten Sport zu treiben, haben wir auf unserem YouTube Kanal verschiedene Trainingsvideos für euch bereitgestellt. Die Videos wurden schon über 1.500-mal angeschaut. Wir freuen uns über viel positives Feedback, das wir dazu von euch bekommen haben und unsere Trainerinnen werden euch weiter mit neuen Videos versorgen.

Natürlich ersetzen die Videos nicht den eigentlichen Sportbetrieb und viele von euch fragen sich, wann sie ihren Sport wieder ausüben können. Derzeit sind die Anweisungen der Regierung bis zum 19.04.2020 gültig. Ob wir danach den Sportbetrieb (evtl. auch eingeschränkt) wieder aufnehmen dürfen oder ob die Maßnahmen verlängert werden müssen, kann derzeit niemand vorhersehen.

Als Verein stehen wir vor einer nie dagewesenen Herausforderung, die wir nur gemeinsam mit euch lösen können. Nur wenn ihr dem Verein weiterhin treu bleibt, haben wir die Chance den Verein so zu erhalten, wie wir ihn kennen.

Ihr als Mitglieder seid keine Kunden, sondern Teil des Vereins. Mit eurem Mitgliedsbeitrag fördert ihr den Vereinszweck. Der Mitgliedsbeitrag ist im Sinne der Mitglieder knapp bemessen und dient dazu den größten Anteil der laufenden Kosten zu decken, die im gesamten Jahr anfallen. Diese laufenden Kosten beispielsweise für Mietzahlungen, Pachtgebühren, die Abzahlung von Krediten, die Instandhaltung der Sportstätten, Versicherungen, Verbandsabgaben etc. bleiben auch jetzt, wo der Sportbetriebt ruht, bestehen. Lediglich an den Personalkosten sparen wir durch die Umstellung auf Kurzarbeit etwas ein.
Zusätzlich erwarten wir jetzt schon Verluste in Höhe von 80.000-100.000 Euro, die durch einen möglichen Ausfall des Ulzburg Cups, Ausfall von geplanten Veranstaltungen und Kursen, Einstellung des Gesundheitssports und durch rückgängige Sponsoreneinnahmen Aufgrund der Coronakrise entstanden sind und weiter entstehen werden.

Wir stellen selbstverständlich Anträge für alle Arten von Zuschüssen, Fonds, Unterstützungen etc., um die durch das Coronavirus entstandene Verluste aufzufangen. Doch am Ende sind es die Mitgliedsbeiträge, die darüber entscheiden, ob wir nach der Krise unserem Sport wieder so nachgehen können, wie wir es vor einigen Wochen noch getan haben.

Daher möchten wir uns dem Appell des LSV S.-H. Präsidenten, Herrn Tiessen anschließen. Darin heißt es: „Ihre Vereinstreue ist entscheidend für die Zukunft des Sports in Schleswig-Holstein.“ Unsere Große Bitte an: bitte seht von außerordentlichen Kündigungen ab und bitte verzichtet darauf uns eure Einzugsermächtigung zu entziehen.

Der Verein ist mehr denn je auf die Mitgliedsbeiträge angewiesen und zum Schutz des Vereins auch verpflichtet die Mitgliedsbeiträge einzufordern, die dem Verein rechtmäßige zustehen. Jeder einzelne Vorgang bereit uns einen großen organisatorischen Aufwand. Durch die Kurzarbeit der Geschäftsstelle möchten wir die verbliebene Zeit, in die Aufrechterhaltung der relevanten Vorgänge investieren. Wir möchten die Beiträge nicht durch Mahnverfahren erwirken, sondern setzen unsere Hoffnung in eure Solidarität.

Wir haben für alle Interessierten die wesentlichen Grundlagen zum Vereinsrecht bezüglich Austritte und Sonderkündigungen zusammengefasst. Die Informationen findet ihr im Anschluss an dieses Schreiben.

Abschließend möchten wir uns an dieser Stelle für euer bisheriges Verständnis, eure Solidarität und eure Geduld bedanken. Bisher haben wir weniger als 20 Austrittswünsche zu verzeichnen. Das lässt uns positiv in die Zukunft schauen und stärkt unseren Glauben, den Verein gemeinsam durch diese schwierige Zeit steuern zu können. Wir sind uns sicher: nach dem Ende der Coronakrise werden Vereine und die Werte, die dort gelebt werden, wichtiger und beliebter sein, als wir uns das noch Anfang des Jahres vorstellen konnten.


03.04.2020 – Fragen und Antworten des SVHU zum Thema Kündigungen
In Kürze steht die Lastschrift der Mitgliedsbeiträge an. Zu diesem Thema haben uns einige Mails mit Fragen zu Sonderkündigungsrecht und Beitragsaussetzungen erreicht. Im vorangegangenen Brief haben wir euch erklärt, warum der Verein weiter auf die Beiträge angewiesen ist. Wenn ihr dennoch aus dem Verein austreten möchten, ist dies zum 30.06.2020 möglich.

Warum muss ich meinen Beitrag weiterbezahlen, obwohl kein Sportbetrieb stattfindet? Kann ich meinen Beitrag aussetzen, solange kein Sportbetrieb stattfindet?
Im Verein sind die Mitglieder Teil des Vereins, keine Kunden, die eine Dienstleistung einkaufen. Durch die Mitgliedschaft soll eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden.

Darf der Verein Beitrage erstatten?
Der Verein nutzt die Beiträge, um seine Kosten zu decken. Die Zahlung ist in der Satzung vorgegeben und nicht auf freiwilliger Basis. Verzichtet ein Verein darauf oder erstattet Beiträge gefährdet er seine anerkannte Gemeinnützigkeit.

Wann ist der früheste mögliche Austrittstermin?
Der Austritt muss vier Wochen vor Ende des Quartals schriftlich (nicht per Mail) in der Geschäftsstelle vorliegen. Das nächste Quartal endet am 30.06.2020. Eure Kündigung muss bis zum 02.06.2020 eingegangen sein.

Ist die Coronakrise ein Grund für ein Sonderkündigungsrecht?
Nein die Coronakrise ist derzeit kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht.

Warum muss ich meinen Zusatzbeitrag weiterbezahlen?
Die Rückzahlung von Abteilungsbeiträgen widerspricht dem Gesetz und der Satzung eines gemeinnützigen Vereins und gefährdet die Gemeinnützigkeit.

Worauf beruhen die Antworten des SVHU?
Im Folgenden möchten wir euch rechtliche Bewertungen zu diesem Thema zur Verfügung stellen, an denen wir uns orientieren.

Auszug von der Homepage des Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. zum Thema „Vereinsrecht, 1. Sonderkündigungsrecht und Beitragspflicht der Vereinsmitglieder“
„Viele sehen sich mit der Fragestellung konfrontiert, ob Vereinsmitglieder aufgrund der aktuellen Lage Anspruch auf Erstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge oder auf Reduzierung des Beitrages für den Zeitraum haben, in dem kein Angebot vorgehalten wird und ob ein Sonderkündigungsrecht greift.
Mitglieder haben in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt für die Leistungen des Vereins dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann. Insofern gilt auch nicht der bereits angesprochene Grundsatz, dass bei Wegfall der Leistung auch die Pflicht zur Gegenleistung entfällt. Der Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. In der Regel sind die Beiträge bereits im Sinne der Mitglieder knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die ganzjährig anfallen wie zum Beispiel Verbandsabgaben und Versicherungsbeiträge. Insofern dürfte es nicht gerechtfertigt sein, den Beitrag zu mindern. Dieselben Argumente dürften für die Beantwortung der Frage nach einem Sonderkündigungsrecht herangezogen werden können. Mit der Mitgliedschaft im Verein soll grundsätzlich eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden. Die Einstellung des Sportbetriebs für einen zunächst überschaubaren Zeitraum dürfte danach grundsätzlich noch nicht dazu führen, ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen.“
Quelle: https://www.lsv-sh.de/corona/

Auszug aus dem Schreiben „Corona A, B ,C des Freiburger Kreises zum Thema Mitgliederbeiträge (erstellt von Lienig und Lienig-Haller Kanzlei für Steuern und Recht)
„Durch die Zahlung der Mitgliederbeiträge wird das Eigenleben des Vereins in finanzieller Form erst ermöglicht und damit dem Satzungszweck entsprechend Rechnung getragen. Folglich darf der Mitgliederbeitrag auch steuerrechtlich nicht auf freiwilliger oder vertraglicher Grundlage beruhen, er muss vielmehr in der Satzung bestimmt sein. Die Rückzahlung von Beiträgen widerspricht dem Gesetz und der Satzung eines gemeinnützigen Vereins und gefährdet die Gemeinnützigkeit.“


27.03.2020 – Erreichbarkeit der Geschäftsstelle

Liebe Mitglieder,

Liebe Sportfreunde,

in Anpassung an den aktuellen Bedarf und den Möglichkeiten, die uns noch bleiben, werden wir ab Montag (30.03.2020) die telefonische Erreichbarkeit der Geschäftsstelle ändern. Die Geschäftsstelle ist täglich (Montag bis Freitag) in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr für Euch telefonisch erreichbar. Für persönliche Besuche bleibt die Geschäftsstelle weiterhin bis zum 19.04.2020 geschlossen. Wie es ab dem 20.04.2020 weitergeht ist abhängig von den Entscheidungen der Behörden.

Neben der telefonischen Erreichbarkeit sind wir selbstverständlich unter info@sv-hu.de jederzeit erreichbar.

Dieses ist eine Maßnahme, die wir aufgrund von Krankheit, Kurzarbeit und der Risikominimierung von Virus-Übertragungen in Verantwortung für unsere Mitarbeiter/innen getroffen haben.

Gez. Horst Werner (für den Vorstand SVHU)


20.03.2020 – Bitte um Vertrauen und Unterstützung

Liebe Mitglieder, Partner, Helfer und Unterstützer,

die jetzige Situation ist für alle sehr schwierig und so noch nicht dagewesen. Daher bitten wir euch während der Coronakrise besonders um Solidarität.

Durch den Erlass der Landesregierung Schleswig-Holstein und die daraus folgende Allgemeinverfügung des Kreis Segeberg vom 15.03.2020 ist den Vereinen in Schleswig-Holstein der Sportbetrieb zunächst bis zum 19.04.2020 untersagt worden.

Der SVHU unterstützt diese Entscheidung zur Eindämmung der Corona-Pandemie in vollem Maße. Nur so ist es möglich, die Bevölkerung – und damit auch die Mitglieder unseres Vereins, ihre Angehörigen, (Sport)Freunde und Bekannte – hinreichend zu schützen und Schlimmeres zu verhindern.

In Krisenzeiten wie dieser ist der Verein weiterhin auf Einnahmen, insbesondere auf die Vereinsbeiträge der Mitglieder, angewiesen. Nur wenn wir diese Einnahmen stabilisieren können, wird es uns möglich sein, den Verein in seiner jetzigen Form zu erhalten und euch nach der Krise die gewohnten, vielfältigen sportlichen Aktivitäten anbieten zu können.

Die laufenden Kosten bleiben für den Verein weitestgehend bestehen. Abzahlungen von Krediten für Sportstätten und Gebäude, Mietkosten, Instandhaltung der Sportstätten und Personalkosten fallen auch weiterhin an.
Natürlich versuchen wir diese Kosten zu reduzieren, besonders die Personalkosten. Dafür stehen wir in engem Austausch mit dem Freiburger Kreis, der Holsteiner Runde, dem Arbeitsamt, dem LSV und weiteren Behörden und Verbänden.

Wir werden alles versuchen, um auf die zugesagten staatlichen Hilfen zugreifen zu können. Sowohl das Thema Kurzarbeit, als auch Erstattungen aus dem Infektionsschutzgesetz werden beantragt.

Die Trainer und Übungsleiter erarbeiten gerade Konzepte, um die Mitglieder auch aus der Ferne zu betreuen. In den ersten Abteilungen wird dies bereits umgesetzt, weitere ziehen nach.
Auf unserem neuen YouTube Kanal stellen wir euch verschiedenen Trainingsvideos zur Verfügung, damit ihr euch auch zu Hause fithalten könnt.

Es ist Vereinen rechtlich untersagt Mitgliedsbeiträge zurückzuzahlen, ansonsten geht die Gemeinnützigkeit verloren, was das Ende des Vereins bedeuten würde. Die Entziehung der Einzugserlaubnis und Kündigungen vor Quartalsende, sind leider nicht zulässig und führen zu einem Organisatorischen Aufwand, den wir kaum bewältigen könnten. Ergänzend verweisen wir dazu auf unsere Veröffentlichung „Häufig gestellte Fragen

Vor diesem Hintergrund bitten wir alle Mitglieder sehr um ihr Vertrauen und ihre Unterstützung und von einer Kündigung der Mitgliedschaft abzusehen.

gez. Horst Werner (für den Vorstand SV-HU)


18.03.2020 – Einstellung des Sportbetriebs   (Update)

Liebe SVHU-Mitglieder,
Liebe Sportfreunde,

uns erreichen zunehmend Anfragen, ab wann wir den Sportbetrieb wieder aufnehmen.

Nach dem derzeitigen Stand der politischen Entscheidungen und den Anweisungen der Behörden, gehen wir davon aus, dass wir den Sportbetrieb nicht vor dem 19. April 2020 wieder aufnehmen dürfen / können.

Spätestens am 9.04.2020 werden wir Euch über den bis dahin aktuellen Status informieren. Sollte sich wider Erwarten vorher etwas daran ändern, würden wir umgehend darüber informieren.

In dem Zeitraum bis zum 19.04. sind auch die Osterferien enthalten, in denen wir auch unter normalen Bedingungen nur einen eingeschränkten Sportbetrieb im Angebot hätten.

Ob wir tatsächlich am 19.04. wieder an den Start gehen können, ist natürlich von der dann bestehenden Gefährdungslage und den Anweisungen der Behörden abhängig.

Wie setzen alles daran, dass unsere Geschäftsstelle zu den festgelegten Öffnungszeiten telefonisch für Euch erreichbar bleibt, für den Publikumsverkehr bleibt unsere Geschäftsstelle ebenfalls bis zum 19.04.2020 geschlossen.

Weitere Informationen zu eingegangenen Fragen erfolgen in Kürze über unsere Home-Page oder auch über Facebook.

Die Lage ist angespannt und auch wir können leider nur von Tag zu Tag planen.

Vielen Dank für Euer Verständnis, alles Gute für die nächsten Tage und bleibt gesund.

Horst Werner (Vorstand SVHU)


13.03.2020

 

 

13.03.2020 – Einstellung des Sportbetriebs  

Liebe SVHU-Mitglieder,

die Ausbreitung des Coronavirus ist inzwischen so weit fortgeschritten, dass gestern zahlreiche Verbände den Spielbetrieb eingestellt haben. Heute wurde die Schließung der Schulen und Kitas beschlossen.

An diesem Punkt sieht sich der SVHU in der Pflicht, zum Schutz seiner Mitglieder, die Reißleine zu ziehen und den Sportbetrieb bis auf Weiteres vollständig einzustellen.

In unseren Sportstätten treffen sich Sportler aus allen Teilen unserer Gemeinde. Die vielen sozialen Kontakte an diesen Begegnungsstätten bergen ein hohes Risiko zur Verbreitung des Virus. Das möchten wir durch diese Maßnahme verhindern und so auch den Anweisungen und Empfehlungen unserer Bundes- und Landesregierung nachkommen.

Unsere Gesellschaft steht vor einer großen Bewährungsprobe. Wir im SVHU können helfen, indem wir die Werte unseres Vereins weiter vorleben.

Rücksichtnahme, Verständnis und Zusammenhalt sind im Sportverein selbstverständlich. Lasst uns diese Werte jetzt gemeinsam weiter in die Gemeinde tragen. Dann haben wir die Chance gestärkt aus der Situation hervorzugehen und nachhaltig etwas Gutes in der Gesellschaft zu bewirken.

In den letzten Tagen habt ihr uns durch eure Ruhe und Besonnenheit sehr geholfen. Dafür möchten wir euch ein großes Dankeschön aussprechen.

Auch wenn wir durch die rasante Entwicklung der letzten Tage auf die Einstellung des Sportbetriebes vorbereitet waren, können wir die daraus resultierenden Folgen derzeit noch nicht im Detail absehen. Auf viele offene Fragen gibt es verständlicherweise noch keine offiziellen Antworten von den Behörden.

Wir beschäftigen uns weiterhin sehr intensiv mit dieser für uns alle neuen und ungewohnten Situation und halten euch auf dem aktuellen Stand der Dinge.

Wendet euch bei Fragen gerne an eure Abteilungsleiter.

Sportliche Grüße

gez. Horst Werner (Vorstand SVHU)