DFB bestätigt: Formelle Voraussetzungen für die 2. Frauenfußballbundesliga erfüllt!

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SVHU muss lediglich organisatorisch nachbessern

Am Donnerstag, den 29. April 2021 erreichte ein Schreiben des Deutschen Fußballbundes die Geschäftsstelle des SV Henstedt-Ulzburg. Darin bestätige der Verband dem Verein, dass er die formellen Voraussetzungen zur Teilnahme an der 2. Fußballbundesliga der Frauen erfüllt. Lediglich kleine Nachbesserungen im organisatorischen Bereich sind noch nachzureichen. „Das sind Kleinigkeiten und die sollten kein Problem darstellen“, erklärt Norbert Dachsel, der gemeinsam mit Dieter Rautenstengel die Geschicke im Henstedt-Ulzburger Mädchen- und Frauenfußball lenkt.

Michael Büll und Henk Cijsouw, beide im Vorstand für Sport und Finanzen verantwortlich, freuen sich über die positive Rückmeldung aus Frankfurt. „Wir drücken die Daumen, dass nach der formellen nun auch die sportliche Qualifikation geschafft wird und wir in Henstedt-Ulzburg über eine weitere Spitzenmannschaft verfügen, die für Kinder und Jugendliche als sportliches Vorbild und sichtbare Perspektive dient.“

Die sportliche Qualifikation könnte am 20. und 27. Juni stattfinden, sofern der SV Henstedt-Ulzburg sich sportlich qualifizieren darf. Während in der Regionalliga Nordost der FC Viktoria 1889 Berlin bereits als möglicher Gegner feststeht, ist für die Regionalliga Nord noch keine Entscheidung gefallen.

Delegierte des SVHU stimmen für Satzungsneufassung und neu gefasste Beitragsordnung

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82 % der Delegierten gaben fristgerecht ihre Stimme ab

Am 30. April um 12:00 Uhr schloss das „Wahllokal“ in der Geschäftsstelle des SV Henstedt-Ulzburg. Zum zweiten Mal in diesem Jahr waren die 139 Delegierten des Vereins aufgerufen im digitalen Verfahren bei der Gestaltung des 4000 Mitglieder starken Vereins stellvertretend für alle Mitglieder teilzunehmen. 114 von 139 Delegierten gaben ihr Votum zur Satzungsneufassung und zur Neufassung der Beitragsordnung ab. Das entspricht einer Beteiligung von 82% aller Delegierten. Damit war die Beteiligung schon deutlich höher als noch im Februar, jedoch wurden die Hoffnungen der Verantwortlichen, eine Beteiligung von mindestens 90% zu erreichen, nicht ganz erfüllt.

Für die Satzungsneufassung stimmten 108 Delegierte bei 6 Enthaltungen. Die Beitragsordnung wurde von 106 Delegierten verabschiedet. Hier enthielten sich ebenfalls 6 Delegierte. 2 Delegierte lehnten die Beitragsordnung ab. Die Mindestbeteiligung zur Beschlussfähigkeit von 50% der Delegierten wurde deutlich überschritten und so wurde sowohl die Satzungsneufassung als auch die neue Beitragsordnung verabschiedet. Mit der Verabschiedung der Satzungsneufassung endet ein über zwei Jahr währender Prozess mit vielen Beteiligungen, Diskussionen, vereinsrechtlichen Prüfungen und Beschlüssen. Besonders an der Neufassung der Satzung haben sich viele Mitglieder beteiligt. Die dafür eingerichtete Satzungskommission entwickelte den Entwurf in Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Vereinsrecht, der immer wieder in weiteren Gremien behandelt wurde. Im Ergebnis verfügt der SV Henstedt-Ulzburg nun über eine Satzung, die u.a. den Abteilungen mehr Verantwortung und Mitgestaltung übergibt und sich an vielen weiteren Stellen modernisiert hat. So wurde z.B. aus der Pandemie eine Lehre gezogen und die digitale Versammlung als Versammlungsform in bestimmten Fällen aufgenommen. Damit ist ein weiterer Meilenstein für die Entwicklung des Vereins gesetzt.

Beckersbergstadion

Aktualisierte Landesverordnung erlaubt mehr Sport

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Ab Samstag, den 24. April 2021 darf der organisierte Sport angesichts sinkender Inzidenzen wieder stärker stattfinden. Das heißt:

Trainieren dürfen außerhalb geschlossene Räume

  • Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr unter Anleitung von maximal 2 Übungsleitern
  • Gruppen von bis zu 10 Jugendlichen oder Erwachsenen unter Anleitung von maximal 2 Übungsleitern

Trainieren dürfen innerhalb geschlossener Räume

  • Einzelpersonen mit einer weiteren Person aus dem selben Haushalt auf einer Fläche von 80 qm. In größeren Räumen müssen der einzelnen Person mit einer weiteren Person aus dem selben Haushalt mindestens 80 qm allein zur Verfügung stehen. Angeleitet durch einen Übungsleiter.

Weiterhin gelten die Bestimmungen des erforderlichen Hygienekonzeptes, das Abstands- und Hygienegebot sowie die Erhebung der Daten zur Kontaktnachverfolgung. Hilfestellung zur Organisation und zu Hygienekonzepten erhalten die Abteilungen in der Geschäftsstelle des SVHU.

HINWEIS: Die Schulsporthallen bleiben bis auf weiteres durch die Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg für den organisierten Sport gesperrt.

Ob, wann, wie und wo deine Abteilung oder andere Abteilungen Sportangebote machen, erfährst du bei deiner Abteilungsleitung oder in der Geschäftsstelle des SVHU. Alle Abteilungen werden gebeten im Rahmen der Möglichkeiten und gesetzlichen Bestimmungen ihren Mitgliedern Sportangebote zur Verfügung zu stellen.

Wir halten zusammen und vor allem halten wir uns an die Bestimmungen zum Schutz vor Corona. Das ist unsere Möglichkeit einen Teil auf dem Weg zur geliebten Normalität beizutragen

Außerordentliche Delegiertenversammlung des SVHU

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138 Delegierte sollen über Satzung und Beitragsordnung abstimmen

Der Vorstand des SV Henstedt-Ulzburg e.V. hat seine 138 Delegierten zu einer außerordentlichen Delegiertenversammlung eingeladen. Wie bereits im Februar dieses Jahrs wird die Versammlung online abgehalten und am 30. April um 12:00 Uhr mittags geschlossen. Alle Delegierten des Vereins haben am 08. April sämtliche erforderlichen Unterlagen per Mail erhalten und haben nun drei Wochen Zeit sich mit der geänderten Satzung und Beitragsordnung zu befassen. An drei Tagen bietet der Vorstand dazu Videokonferenzen an, um ggf. aufkommende Fragen beantworten zu können.

Ein erster Satzungsentwurf wurde bereits auf der ordentlichen Delegiertenversammlung im November 2019 durch die Delegierten verabschiedet. Jedoch hatte das zuständige Amtsgericht noch Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf angezeigt. Diese Änderungen sind durch die Satzungskommission und den Vorstand des SVHU in Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Vereinsrecht eingearbeitet worden.

Mit der Satzungsänderung sollen die Mitgliederrechte gestärkt werden und eine erweiterte Klarstellung erhalten. Mit der Stärkung des Hauptausschusses, dem Organ der Abteilungsleiter, werden die Abteilungen stärker in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Die Satzungsänderung klärt darüber hinaus die Verhältnisse der Organe zu- und untereinander und entflechtet die Aufgaben der Geschäftsführung und des Vorstandes. Als Lehre aus der Corona Pandemie wurde die Satzung um Online- und Umlaufverfahren als zulässige Sitzungsformen ergänzt.

Der Vorstand sehnt sich nach Präsenzversammlungen, um mit den Mitgliedern und Delegierten wieder direkt in Kontakt treten zu können. Aus bekannten Gründen ist das derzeit jedoch undenkbar. Der SV Henstedt-Ulzburg hatte bereits im Februar gute Erfahrungen mit der digitalen Form der Delegiertenversammlung gemacht. „Die Versammlung im Februar wurde durch die Geschäftsstelle mustergültig vorbereitet und organisiert. Die damalige Beteiligung von 90 der 138 Delegierten war zwar für die Beschlussfähigkeit ausrechend aber eine höhere Beteiligung wäre dennoch wünschenswert. Schließlich werden die Delegierten für die Wahrnehmung dieser Aufgabe gewählt und vertreten damit die Mitglieder ihrer Abteilung“, sagt Wulf Winterhoff für den Vorstand des SVHU und hofft auf mindestens 90% Beteiligung.