In der Kürze liegt die Würze

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Delegierte des SVHU trafen sich zur jährlichen Versammlung

Die Delegiertenversammlung ist das höchste Organ des 4000 Mitgliederstarken SVHU, der damit einer der größten Sportvereine Schleswig-Holsteins ist. Die 23 Abteilungen konnten insgesamt 97 Delegierte entsenden, die auf der jährlich stattfindenden Versammlung wichtige Beschlüsse fassen, bei denen es regelmäßig um die Zukunft des Vereins geht.

Zwar war die Versammlung mit 52 Delegierten beschlussfähig aber dennoch ist es schade, dass nur knapp über die Hälfte aller Delegierten den Weg in den großen Versammlungsraum im Bürgerhaus Henstedt-Ulzburg fanden. Aufsichtsratsvorsitzender Henning Jungclaus eröffnete die Versammlung um 19:08 Uhr und gab gleich zu Beginn das Ziel aus, den Rekord einzustellen, den die Handballabteilung Tags zuvor mit 55 Minuten aufgestellt hatte. Es sollte ihm gelingen.

Alle Delegierten wurden mit der Einladung umfangreich über die Berichte, Zahlen und Anträge informiert. Einzig eine Ergänzung der Tagesordnung wurde eingebracht. Der Vorstand wollte über den Bericht zur Entwicklung in Sachen Sportland hinaus das Ok der Delegierten, um den eingeschlagenen Weg mit einer Eigentumsübertragung des Sportland an die Gemeinde Henstedt-Ulzburg, weiter fortführen zu können. Dabei stehe jedoch im Vordergrund, dass die Gemeinnützigkeit des SV Henstedt-Ulzburg e.V. durch die Übertragung nicht gefährdet werden dürfe. Die Delegierten stimmten dem Fortgang und der Zielsetzung einstimmig zu.

Der Bericht des Finanzvorstand Henk Cjisouw zeigte auf, dass die Mitgliederverluste während der Corona-Pandemie erst jetzt wirklich zum Tragen kommen. Bei nahezu gleichbleibenden Kosten schlagen nun die Verluste bei den ausbleibenden Beiträgen ins Kontor. Dennoch hat der SVHU das vergangene Geschäftsjahr mit einem kleinen Überschuss abschließen können. Die daraus entstandenen Rücklagen werden zur Kompensation geringerer Beitragseinnahmen genutzt. Die Mitgliederentwicklung hat aktuell einen leichten positiven Verlauf. So konnte der SVHU zum 01. November 2021 wieder mehr als 4000 Mitglieder zählen. Der Wirtschaftsprüfer hatte gegenüber der Gemeinde Henstedt-Ulzburg auch noch einmal betont, dass der Verein keinesfalls insolvent sei, so wie es im Zuge der Berichterstattung zum Sportland von einigen Medien interpretiert worden sei. Kassenprüfer Peter Hartmann bescheinigte am Ende dem Finanzvorstand und der Geschäftsstelle einen tadellosen Job. Alle Buchungen seien Ordnungsgemäß getätigt und die Mittel im Sinne der Mitglieder und des Vereins verwendet worden. So konnte die Versammlung dann auch den Vorstand und den Aufsichtsrat einstimmig entlasten.

Nachdem der Finanzvorstand den Wirtschafts- und Budgetplan 2021/22 vorstellte, wurde auch dieser durch die Versammlung beschlossen. Keine einfache Zeit für einen Budgetplan, denn durch die Unsicherheit im Zusammenhang mit der Pandemie sind die Planungen von Veranstaltungen und damit die Planungen von Einnahmen und Ausgaben schwierig.

Für die Wahlen stand ein Platz im Aufsichtsrat zur Verfügung. Aus der Versammlung konnten bedauerlicherweise keine Kandidaten vorgeschlagen werden. Erfreulich war jedoch, dass sich mit Hagen Popko-Bäumler ein Delegierter zur Verfügung stellte. Hagen, der erst kürzlich mit der Ehrennadel in Bronze für seine ehrenamtlichen Verdienste durch den Ju-Jutsu-Verband Schleswig-Holstein ausgezeichnet wurde – an dieser Stelle ein herzlichen Glückwunsch und ein dickes Dankeschön für seine Leistung – konnte jedoch nicht gewählt werden. Eine Doppelfunktion als Abteilungsleiter und im Aufsichtsrat wird von der Satzung nicht abgedeckt. Trotzdem Danke, lieber Hagen, dass du auch dazu noch bereit warst. Bei dieser Gelegenheit wollen für für den Posten werben und würden uns freuen, wenn sich jemand findet, der Henning Jungclaus bei dieser wichtigen Arbeit unterstützt. Interessenten können sich gerne an die Geschäftsstelle wenden, die den Kontakt an Henning weiterleitet.

Kurz vor Ende der Versammlung konnten dann noch unter Top 10 drei Satzungsänderungen verabschiedet werden. Nunmehr kann sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung geben, ist aber nicht in der Pflicht. Die Abteilungen können zu Ihren Jahreshauptversammlungen „auf geeignete Art und Weise“ einladen und müssen lediglich darauf achten, dass die Einladung fristgerecht auf der Homepage des SVHU (sv-hu.de) eingestellt wurde. Die dritte Änderung war redaktioneller Natur und bezog sich auf den Datenschutz.

Unter dem Punkt „Verschiedenes“ stellte die Abteilung Volleyball ihren diesjährigen Spendenstream „Gemeinsam Gutes 2“ vor und erinnerte alle Anwesenden an den Termin am 12. Dezember 21. Vorstand Rolf Laskowski gab bekannt, dass am 30. Januar 2022 die Tradition des Grünkohlessens bei Inge im Sportpark wieder aufleben soll. Informationen dazu werden zeitnah per E-Mail verteilt.

Nach sagenhaften 51 Minuten konnte Henning Jungclaus die Versammlung schließen. Bei aller Harmonie und Sachlichkeit bleibt ein fader Beigeschmack mit der geringen Anzahl der Teilnehmenden. Schließlich sind sie es, die von Ihrer Abteilung gewählt wurden, um als Teil des wichtigsten Organs des Vereins im Sinne ihrer Abteilung mitzuwirken. Vielleicht darf sich der Aufsichtsrat ja 2022 über ein „volles Haus“ freuen. Dem Verein und dem Miteinander würde es helfen. (wwi)

Positionspapier zur aktuellen Corona Bekämpfungsverordnung im Sport

Kategorie(n): Aktuelles, News

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

wir alle haben gehofft, dass sich die pandemische Lage beruhigt und die erreichte Impfquote ausreichen könnte, um eine erneute schwere Infektionslage zu verhindern. Wir alle werden nun auf traurige Weise eines Besseren belehrt!

Mit der neuen Bekämpfungsverordnung SH hat der Gesetzgeber den Sport unter Bedingungen weiterhin möglich gemacht. Für den Sport im Außenbereich gibt es keine Änderungen. Für den Sport im Innenbereich gilt die s.g. 2G-Regel. Ausgenommen sind Kinder und Schüler bis zum 17. Lebensjahr, die über eine Testbescheinigung der Schule verfügen und diejenigen, die aus belegbaren medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Demnach darf, abgesehen von den Ausnahmen, Sport im Innenbereich nur von denjenigen wahrgenommen werden, die entweder geimpft oder genesen sind und ihren Status nachweisen. Die Regelung gilt auch für ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer. Für Angestellte, also auch für diejenigen, die der Tätigkeit auf der Basis einer 450 €-Beschäftigung oder freiberuflich auf Honorarbasis nachgehen, gilt die 3G Regel. Sie müssen somit am Tag der Ausübung einen negativen Corona-Test mitführen und vorweisen. 3G gilt auch für Zuschauer und Besucher von Sportfesten, die nicht aktiv teilnehmen.

Das heißt im Umkehrschluss: Für geimpfte und genesene Sportlerinnen und Sportler hat sich nichts geändert. Ebenso nicht für geimpfte oder genesene Trainerinnen und Trainer.

Für den Verein und seine Abteilung bleibt jedoch die Pflicht der Kontrolle vor jeder Einheit und die Erfassung des Impfstatus seiner Angestellten, wie es das Infektionsschutzgesetz mit dem § 28 verlangt, sowie die Erarbeitung und die Vorlage eines Hygienekonzepts.

Bitte unterstützt eure Trainerinnen und Trainer sowie eure Abteilungsleitungen und den Verein bei der Umsetzung der Kontrollpflichten und bei der Einhaltung der Hygienekonzepte.

Wir Sportlerinnen und Sportler sind schon von Natur aus Teamplayer. Es gibt bis heute keine gesetzliche Impfpflicht. Dennoch sollten wir Solidarität und gegenseitigen Schutz innerhalb des Vereins und der Gesellschaft als moralische Pflicht erkennen.

Wir möchten alle diejenigen, die bisher noch an der Wirksamkeit einer Impfung gezweifelt haben, ermuntern ihre Bedenken abzulegen und eines der vielen verfügbaren Impfangebote wahrzunehmen. „Lasst euch impfen!“ Die Wissenschaft und die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache und es gibt keinen vernünftigen nachvollziehbaren Grund an den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu zweifeln. Besonders vor dem Hintergrund des nun Offensichtlichen.

Nur gemeinsam – mit einer hohen Impfquote – können wir als Gesellschaft diese und die nächsten Wellen brechen, bzw. verhindern. Das ist unser gemeinsamer Weg zurück zur Normalität. Wir, als Sportverein, sollten mit gutem Beispiel vorangehen.

Der SVHU unterstützt die Umsetzung der Regelungen und setzt auf seine Mitglieder und den Sport, der für Teamgeist, Verantwortung und Respekt steht. Der Sport im Verein wird damit für alle noch sicherer.  

Für die Geschäftsführung und den Vorstand des SV Henstedt-Ulzburg e.V.,

Wulf Winterhoff