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Appell an die Mitglieder

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Liebe SVHU Mitglieder, liebe Eltern,

seit zweieinhalb Wochen ruht unser kompletter Sportbetrieb. Der Grund ist mehr als nachvollziehbar, geht es doch um die Rettung von Menschenleben. So leisten auch wir unseren Beitrag, um die Infektionsketten zu unterbrechen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und so dafür zu sorgen, dass unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird.

Um euch auch Zuhause die Möglichkeit zu bieten Sport zu treiben, haben wir auf unserem YouTube Kanal verschiedene Trainingsvideos für euch bereitgestellt. Die Videos wurden schon über 1.500-mal angeschaut. Wir freuen uns über viel positives Feedback, das wir dazu von euch bekommen haben und unsere Trainerinnen werden euch weiter mit neuen Videos versorgen.

Natürlich ersetzen die Videos nicht den eigentlichen Sportbetrieb und viele von euch fragen sich, wann sie ihren Sport wieder ausüben können. Derzeit sind die Anweisungen der Regierung bis zum 19.04.2020 gültig. Ob wir danach den Sportbetrieb (evtl. auch eingeschränkt) wieder aufnehmen dürfen oder ob die Maßnahmen verlängert werden müssen, kann derzeit niemand vorhersehen.

Als Verein stehen wir vor einer nie dagewesenen Herausforderung, die wir nur gemeinsam mit euch lösen können. Nur wenn ihr dem Verein weiterhin treu bleibt, haben wir die Chance den Verein so zu erhalten, wie wir ihn kennen.

Ihr als Mitglieder seid keine Kunden, sondern Teil des Vereins. Mit eurem Mitgliedsbeitrag fördert ihr den Vereinszweck. Der Mitgliedsbeitrag ist im Sinne der Mitglieder knapp bemessen und dient dazu den größten Anteil der laufenden Kosten zu decken, die im gesamten Jahr anfallen. Diese laufenden Kosten beispielsweise für Mietzahlungen, Pachtgebühren, die Abzahlung von Krediten, die Instandhaltung der Sportstätten, Versicherungen, Verbandsabgaben etc. bleiben auch jetzt, wo der Sportbetriebt ruht, bestehen. Lediglich an den Personalkosten sparen wir durch die Umstellung auf Kurzarbeit etwas ein.
Zusätzlich erwarten wir jetzt schon Verluste in Höhe von 80.000-100.000 Euro, die durch einen möglichen Ausfall des Ulzburg Cups, Ausfall von geplanten Veranstaltungen und Kursen, Einstellung des Gesundheitssports und durch rückgängige Sponsoreneinnahmen Aufgrund der Coronakrise entstanden sind und weiter entstehen werden.

Wir stellen selbstverständlich Anträge für alle Arten von Zuschüssen, Fonds, Unterstützungen etc., um die durch das Coronavirus entstandene Verluste aufzufangen. Doch am Ende sind es die Mitgliedsbeiträge, die darüber entscheiden, ob wir nach der Krise unserem Sport wieder so nachgehen können, wie wir es vor einigen Wochen noch getan haben.

Daher möchten wir uns dem Appell des LSV S.-H. Präsidenten, Herrn Tiessen anschließen. Darin heißt es: „Ihre Vereinstreue ist entscheidend für die Zukunft des Sports in Schleswig-Holstein.“ Unsere Große Bitte an: bitte seht von außerordentlichen Kündigungen ab und bitte verzichtet darauf uns eure Einzugsermächtigung zu entziehen.

Der Verein ist mehr denn je auf die Mitgliedsbeiträge angewiesen und zum Schutz des Vereins auch verpflichtet die Mitgliedsbeiträge einzufordern, die dem Verein rechtmäßige zustehen. Jeder einzelne Vorgang bereit uns einen großen organisatorischen Aufwand. Durch die Kurzarbeit der Geschäftsstelle möchten wir die verbliebene Zeit, in die Aufrechterhaltung der relevanten Vorgänge investieren. Wir möchten die Beiträge nicht durch Mahnverfahren erwirken, sondern setzen unsere Hoffnung in eure Solidarität.

Wir haben für alle Interessierten die wesentlichen Grundlagen zum Vereinsrecht bezüglich Austritte und Sonderkündigungen zusammengefasst. Die Informationen findet ihr im Anschluss an dieses Schreiben.

Abschließend möchten wir uns an dieser Stelle für euer bisheriges Verständnis, eure Solidarität und eure Geduld bedanken. Bisher haben wir weniger als 20 Austrittswünsche zu verzeichnen. Das lässt uns positiv in die Zukunft schauen und stärkt unseren Glauben, den Verein gemeinsam durch diese schwierige Zeit steuern zu können. Wir sind uns sicher: nach dem Ende der Coronakrise werden Vereine und die Werte, die dort gelebt werden, wichtiger und beliebter sein, als wir uns das noch Anfang des Jahres vorstellen konnten.


Fragen und Antworten des SVHU zum Thema Kündigungen
In Kürze steht die Lastschrift der Mitgliedsbeiträge an. Zu diesem Thema haben uns einige Mails mit Fragen zu Sonderkündigungsrecht und Beitragsaussetzungen erreicht. Im vorangegangenen Brief haben wir euch erklärt, warum der Verein weiter auf die Beiträge angewiesen ist. Wenn ihr dennoch aus dem Verein austreten möchten, ist dies zum 30.06.2020 möglich.

Warum muss ich meinen Beitrag weiterbezahlen, obwohl kein Sportbetrieb stattfindet? Kann ich meinen Beitrag aussetzen, solange kein Sportbetrieb stattfindet?
Im Verein sind die Mitglieder Teil des Vereins, keine Kunden, die eine Dienstleistung einkaufen. Durch die Mitgliedschaft soll eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden.

Darf der Verein Beitrage erstatten?
Der Verein nutzt die Beiträge, um seine Kosten zu decken. Die Zahlung ist in der Satzung vorgegeben und nicht auf freiwilliger Basis. Verzichtet ein Verein darauf oder erstattet Beiträge gefährdet er seine anerkannte Gemeinnützigkeit.

Wann ist der früheste mögliche Austrittstermin?
Der Austritt muss vier Wochen vor Ende des Quartals schriftlich (nicht per Mail) in der Geschäftsstelle vorliegen. Das nächste Quartal endet am 30.06.2020. Eure Kündigung muss bis zum 02.06.2020 eingegangen sein.

Ist die Coronakrise ein Grund für ein Sonderkündigungsrecht?
Nein die Coronakrise ist derzeit kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht.

Warum muss ich meinen Zusatzbeitrag weiterbezahlen?
Die Rückzahlung von Abteilungsbeiträgen widerspricht dem Gesetz und der Satzung eines gemeinnützigen Vereins und gefährdet die Gemeinnützigkeit.

Worauf beruhen die Antworten des SVHU?
Im Folgenden möchten wir euch rechtliche Bewertungen zu diesem Thema zur Verfügung stellen, an denen wir uns orientieren.

Auszug von der Homepage des Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. zum Thema „Vereinsrecht, 1. Sonderkündigungsrecht und Beitragspflicht der Vereinsmitglieder“
„Viele sehen sich mit der Fragestellung konfrontiert, ob Vereinsmitglieder aufgrund der aktuellen Lage Anspruch auf Erstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge oder auf Reduzierung des Beitrages für den Zeitraum haben, in dem kein Angebot vorgehalten wird und ob ein Sonderkündigungsrecht greift.
Mitglieder haben in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt für die Leistungen des Vereins dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann. Insofern gilt auch nicht der bereits angesprochene Grundsatz, dass bei Wegfall der Leistung auch die Pflicht zur Gegenleistung entfällt. Der Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. In der Regel sind die Beiträge bereits im Sinne der Mitglieder knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die ganzjährig anfallen wie zum Beispiel Verbandsabgaben und Versicherungsbeiträge. Insofern dürfte es nicht gerechtfertigt sein, den Beitrag zu mindern. Dieselben Argumente dürften für die Beantwortung der Frage nach einem Sonderkündigungsrecht herangezogen werden können. Mit der Mitgliedschaft im Verein soll grundsätzlich eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden. Die Einstellung des Sportbetriebs für einen zunächst überschaubaren Zeitraum dürfte danach grundsätzlich noch nicht dazu führen, ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen.“
Quelle: https://www.lsv-sh.de/corona/

Auszug aus dem Schreiben „Corona A, B ,C des Freiburger Kreises zum Thema Mitgliederbeiträge (erstellt von Lienig und Lienig-Haller Kanzlei für Steuern und Recht)
„Durch die Zahlung der Mitgliederbeiträge wird das Eigenleben des Vereins in finanzieller Form erst ermöglicht und damit dem Satzungszweck entsprechend Rechnung getragen. Folglich darf der Mitgliederbeitrag auch steuerrechtlich nicht auf freiwilliger oder vertraglicher Grundlage beruhen, er muss vielmehr in der Satzung bestimmt sein. Die Rückzahlung von Beiträgen widerspricht dem Gesetz und der Satzung eines gemeinnützigen Vereins und gefährdet die Gemeinnützigkeit.“

Appell des LSV-Präsidenten

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Corona-Virus beschäftigt mittlerweile das gesamte gesellschaftliche Leben und trifft auch die
Sportfamilie sehr hart und unvermittelt. In dieser für uns alle sehr herausfordernden Situation
wende ich mich mit einem dringenden Appell an die nahezu 1 Million Sport treibenden
Menschen in den rund 2.600 im Landessportverband Schleswig-Holstein organisierten
Sportvereinen. Sie alle haben durch Ihr umsichtiges Verhalten und durch vielfältiges tätiges
Mitwirken in Ihrem unmittelbaren Umfeld einen großen Einfluss auf das Ziel der Eindämmung
der Verbreitung des Corona-Virus in unserem Land. Damit leistet der Sport insgesamt einen
herausragenden solidarischen Beitrag für unsere Gesellschaft.

Solidarität, Gemeinschaft und das Erleben von Zusammengehörigkeit haben den Sport in
unseren Vereinen groß gemacht. Diese Solidarität erbitte ich jetzt auch von Ihnen in dieser
gesellschaftlichen Ausnahmesituation. Bitte bleiben Sie Ihrem Verein treu! Bitte helfen Sie Ihrem
Verein dabei, dass er diese Krise übersteht, in der aktuell kein Sport-, Spiel-, Trainings- und
Wettkampfbetrieb angeboten werden kann.

Bitte bleiben Sie als Mitglied im Verein! Bitte zahlen Sie Ihre Beiträge und verzichten Sie auf
mögliche Rückforderungen. Sie haben nicht ohne Grund Ihren Verein als Ihre sportliche Heimat
gewählt. Geben Sie Ihrem Verein eine Zukunft und lassen Sie uns gemeinsam dieser Krise
trotzen!

Ihre Vereinstreue ist entscheidend für die Zukunft des Sports in Schleswig-Holstein!

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jakob Tiessen

Geschäftsstelle am Donnerstag geschlossen

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Krankheitsbedingt bleibt die Geschäftsstelle des SVHU in der Lindenstraße an diesem Donnerstag (20.02.2020) geschlossen.

Wir sind am Freitag wieder für euch da!

Helfer gesucht!

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Gemeinsame Aufräumaktion am Gebäude Bürgerpark

Wir möchten dem Kita Eigenbetrieb helfen und ihnen das Gebäude im Bürgerpark in den freien Zeiten zur Verfügung stellen. Damit es am 03.02.20 losgehen kann, müssen wir das Außengelände auf Vordermann bringen. Dazu können wir viele helfende Hände gebrauchen.

Am Samstag 25.01. 10:00-13:00 Uhr freuen wir uns über eure Unterstützung.

Unkraut zupfen, Laub harken, Bäume und Sträucher beschneiden uvm. erwartet euch. Also Tobesachen anziehen und los! Da wir nur eine begrenzte Anzahl an Gartengeräten haben wäre es toll, wenn ihr Heckenscheren, Harken usw. mitbringen würdet.

Das Gebäude befindet sich auf den alten Tennisplätzen. Einfach vom Sportland Richtung Bürgerpark gehen.

HU-Läuft 2020 findet doch statt

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Der 13. Volkslauf in der Großgemeinde Henstedt-Ulzburg wäre fast den Sanierungsarbeiten der Sportanlage Beckersberg zum Opfer gefallen und es gab auch schon dementsprechende Meldungen in der Presse. Aber diesen allgemein beliebten Lauf im Jahr des 50-jährigen Bestehens der Gemeinde ausfallen zu lassen, das wollte weder der SV Henstedt-Ulzburg e.V., noch Bürgermeister Stefan Bauer. In gemeinsamen Gesprächen konnte man einen Kompromiss erarbeiten und nun kann wenigstens das Kleinfeld und die Rasenflächen im Stadion genutzt werden. „Den Start der Läufe verlegen wir etwas und es gibt dann eine Extrarunde im Bürgerpark. Nur der Bambini- und der Familienlauf werden komplett in den Bürgerpark verlegt“ sagt Doris Sagasser vom Orgateam des Laufes. „Aber die Siegerehrungen finden wie gewohnt im Stadion an der Bühne statt“. Alternative Strecken fallen auf Grund der Logistik und der amtlich vermessenen Strecke aus, da das mit immensem Aufwand und hohen Kosten verbunden gewesen wäre.

Ab Januar 2020 kann man sich also unter https://HU-Laeuft.de wie gewohnt für den Volkslauf am 15. Mai anmelden.

Super, Mädels des SVHU-Hockey!

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Klasse Feldsaison 2019, in jedem Spiel gaben die Mädels alles. Auch wenn wir mal schlecht gestartet sind, drehten diese Mädels manches Spiel am Ende. Am letzten Spieltag gaben Sie noch mal alles, um den Traum zu verwirklichen.

Trainer Olaf, Leonie, Maike und Co-Trainer Patrick übernahmen den Pokal Kleinfeldmeister 2019

Am Ende haben wir 19 Punkte und 27:5 Tore.

Ich, Olaf bin sehr stolz auf meine Mädels, die ich teilweise seit 4 Jahren als Trainer betreue.

Hatte nicht gedacht, den zweiten Titel nach Henstedt-Ulzburg zu holen, danke an alle, die uns geholfen haben. Diese Mädels haben es verdient, alle waren für einander da.

Natürlich suchen wir neue Spieler/in, die Lust haben Hockey zu lernen.

Bitte bei Olaf melden hockey.oli@sv-hu.de

Beckersbergstadion

Beckersbergstadion gesperrt

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Hallo liebe Mitglieder,

die Gemeinde hat ab sofort das Beckersbergstadion gesperrt. Grund dafür ist der Zustand der Laufbahn und die daraus resultierende Verletzungsgefahr.

Ab März/ April 2020 wird das gesamte Stadion grundsaniert und komplett gesperrt. Die Sanierungsarbeiten werden sich voraussichtlich bis Ende 2020 hinziehen.

Die Fußballer können den Rasenplatz bis zum Start der Sanierung weiter nutzen. Für die Leichtathleten suchen wir nach der Hallensaison Kooperationsmöglichkeiten mit umliegenden Vereinen.

Antrag auf Erweiterung der Duschkapazität im Sportpark Henstedt / Fußball

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Der Vorstand des SV Henstedt-Ulzburg möchte über diesen Weg die Mitglieder darüber informieren, dass der beigefügte Antrag bei der Gemeindeverwaltung eingereicht wurde.
Der Antrag wird voraussichtlich am 3.9.19 in der Sitzung des Bildungs-, Jugend-, Kultur- und Sportausschusses behandelt.


Sehr geehrter Herr Bauer,

sehr geehrte Damen und Herren,

der SV Henstedt-Ulzburg beantragt zur vorübergehenden Verbesserung der Umkleide- und Duschmöglichkeiten auf der Fußball-Anlage in Henstedt, Bürgermeister-Steenbock-Straße, die Aufstellung von mindestens zwei Dusch-Containern durch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Diese vorübergehende Lösung muss bis zum Abriss und Neubau des Umkleidegebäudes auf der Anlage in Henstedt Bestand haben.

Begründung: Durch die intensivere Nutzung der Anlage in Henstedt wird der bereits heute bestehende Engpass an Duschmöglichkeiten weiter verschärft. Die intensivere Nutzung wird hervorgerufen durch die Zuordnung der Anlagen zu den Fußballvereinen FCU (Alstergymnasium) und SV Henstedt-Ulzburg (Anlagen Henstedt und Henstedt-Rhen). Deutlich dramatisch wird es durch den Umstand, dass Mädchen und Frauenmannschaften auf der Anlage trainieren und dort auch ihre Pflichtspiele durchführen. Getrennte Duschmöglichkeiten stehen in ausreichender Anzahl nicht zur Verfügung.

Nach unseren Recherchen beläuft sich der Preis für gebrauchte Container, die diese Anforderungen erfüllen, je nach Ausstattung, auf ca. 5.000,- Euro bis 7.000,- € pro Stück. Angebote für die beiden Varianten haben wir diesem Antrag zur Einschätzung und Prüfung beigefügt. Ggf. besteht über die kommunalen Verbindungen noch die Möglichkeit, Container aus den Kontingenten des BAMF zu beziehen, zumindest wurden Container vor einiger Zeit noch angeboten. Wir bitten die Verwaltung dieses über ihre internen Wege zu prüfen.

Der SV Henstedt-Ulzburg geht davon aus, dass die Bereitstellung der Container durch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erfolgt. Fußball in diesem Bereich ist Breitensport und für die Bereitstellung der Infrastruktur sehen wir die Gemeinde in der Pflicht. Das wäre auch im Rahmen einer Gleichbehandlung der Standorte und Vereine aus unserer Sicht erforderlich.

In Vorort-Terminen wurde bereits die grundsätzliche Möglichkeit der Aufstellung von Containern mit Frau Heydecke und Herrn Röver geprüft und als durchaus machbar beurteilt.

Mit sportlichem Gruß

Horst Werner
SV Henstedt-Ulzburg e.V.

Bauvorhaben – Unterstützung gesucht!

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Liebe Sportfreunde,
liebe Mitglieder,


der SV Henstedt-Ulzburg plant in der nächsten Zeit einige Bauvorhaben aufzulegen, die mit fachlicher Kompetenz begleitet werden müssen.
Wir suchen daher engagierte Mitglieder, die uns im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützen möchten und uns für die Projekte mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Im Einzelnen geht es um folgende Projekte:

  1. Erweiterung der Duschkapazität im Sportpark Henstedt, der Sportstätte „rot“ des SV HenstedtUlzburg. Geplant ist hier die Aufstellung von zusätzlichen Duschcontainern.
    Ein entsprechender Antrag dazu liegt bereits bei der Gemeindeverwaltung vor.
  2. Neubau eines Umkleidegebäudes im Sportpark Henstedt.
    Bei diesem Projekt geht es um die Planung, Breistellung von Übergangskapazitäten, Abriss und Neubau des Umkleidegebäudes.
  3. Grundlegende Sanierung des Sportlandes in der Olivastr.
    Für diese Sportstätte ist eine umfassende Sanierung vorgesehen, die das Gebäude in einen Stand versetzt, dass wir dort für die nächsten 25 Jahre einen weitestgehend störungsfreien
    Betrieb haben.
  4. Absicherung des Sportlandes gegen „Hochwasser“, dass, hervorgerufen durch Starkregen, in das Gebäude eindringt.

Alle vier Projekte haben ihre eigenen Herausforderungen, für die wir auf der Geschäftsstelle und im Vorstand bei weitem nicht alle Kompetenzen bereitstellen können.
Daher jetzt der Aufruf an Interessierten Mitglieder, die auch Spaß an solchen Aufgaben haben, sich mit dem Vorstand in Verbindung zu setzen um ggf. weitere Details abzusprechen.

Kontaktaufnahme gerne über Horst Werner (Vorstand) unter
Tel.: 0173 2 046 046
Mail:
hwe@sv-hu.de