Abteilungsordnung

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Abteilungsordnung der Tennisabteilung des SVHU

§ 1

Die Satzung des SVHU sowie Beschlüsse seiner Organe gehen der Abteilungsordnung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung und der Abteilungsleitung der Tennisabteilung vor.

§ 2

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Tennisabteilung. Sie wird durch die/den Abteilungsleiter/in oder deren/dessen Stellvertreter/in geleitet.

(2) Stimmberechtigt sind alle aktiven Mitglieder der Tennisabteilung ab Vollendung des sechzehnten Lebensjahres. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar.

(3) Die Mitgliederversammlung der Tennisabteilung ist zuständig für:

a) Änderungen der Abteilungsordnung

b) Wahl der Abteilungsleitung

c) Wahl der Vertreter/innen zu den Delegiertenversammlungen des SVHU einschl. Ersatzvertreter/innen

d) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes der Abteilungsleitung

e) Entgegennahme des Haushaltsabschlusses der Tennisabteilung

f) Entgegennahme des, von der Abteilungsleitung eingereichten, Haushaltsplanentwurfes der Tennisabteilung

g) Entlastung der Abteilungsleitung

h) Beschlussfassung über Abteilungsaufnahmegebühren und -beiträgen

i) Änderung der bestehenden Arbeitsdienstregelung

j) Beschlussfassung über Anträge und sonstige Vorgänge, soweit nicht andere Organe des Vereins oder der Abteilung dafür zuständig sind

(4) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Alle Beschlüsse sind durch die Abteilungsleitung zu protokollieren und mindestens durch Aushang am Informationsbrett zu veröffentlichen. Das Protokoll ist durch die/den Versammlungsleiter/in und die/den Protokollführer/in zu unterschreiben.

(5) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im 1. Quartal statt.

§ 3

(1) Die Abteilungsleitung besteht aus der/dem

  • Abteilungsleiter/in und Stellvertreter/in
  • Sportwart/in und Stellvertreter/in
  • Jugendwart/in und Stellvertreter/in
  • Kassenwart/in
  • jeweils einer/einem Anlagenwart/in für die Tennisanlagen im Bürgerpark und an der Bürgermeister-Steenbock-Straße
  • Leiter/in des Festausschusses

(2) Die Abteilungsleitung wird grundsätzlich für jeweils 2 Jahre gewählt. Sollte auf der Mitgliederversammlung die Wahl eines Mitgliedes der Abteilungsleitung nicht zustande kommen, oder ein Mitglied vor dem nächsten Wahltermin aus der Abteilungsleitung ausscheiden, ergänzt sich die Abteilungsleitung durch Mehrheitsbeschluss selbst.

Die Abteilungsleitung kann sich zur Mithilfe bereite Mitglieder für die Durchführung ihrer Aufgaben suchen.

§ 4

(1) Die Abteilungsleitung ist insbesondere zuständig für die Pflege und Weiterentwicklung der Tennisabteilung, für die Jugendarbeit, für die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes, für den Einsatz aller der Tennisabteilung zur Verfügung stehenden Mittel, für die Erstellung der Platz- und Spielordnungen, für die Koordination / Durchführung sportlicher und geselliger Veranstaltungen, sowie für die Pflege aller Einrichtungen der Tennisabteilung, soweit dafür nicht andere Organe des SVHU zuständig sind.

(2) Im Rahmen der Mitgliederversammlungen hat die Abteilungsleitung Rechenschaft abzulegen über von ihr getroffene Maßnahmen, Aktivitäten und finanziellen Angelegenheiten.

§ 5

Die Abteilungsleitung ist beschlussfähig, wenn nach Einladung mit mindestens zweiwöchiger Frist, die bei besonderer Dringlichkeit auch verkürzt werden kann, mindestens 3 ihrer Mitglieder anwesend sind. Die Abteilungsleitung entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Abteilungsleiters.

§ 6

(1) Grundsätzlich ist jedes volljährige aktive Mitglied der Tennisabteilung zum Arbeitsdienst zum Zwecke der Pflege und Unterhaltung der Anlage oder zu entsprechenden Ersatzleitungen (4 Std. á 13,00 €) verpflichtet. Befreiungen können aus be- gründetem Anlass auf Antrag durch die Abteilungsleitung erteilt werden.

(2) Ehrenamtliche Tätigkeit für die Tennisabteilung kann als Arbeitsdienst gewertet werden.

Diese Abteilungsordnung ist auf der Mitgliederversammlung der Tennisabteilung am 19.02.2009 beschlossen worden.

Sie wurde durch den Hauptausschuss des SV Henstedt-Ulzburg am xx.xx.2009 genehmigt.

 

Henstedt-Ulzburg, den 20.02.2009

 

gez. Hans Küchler

(Abteilungsleiter)