Mannschaften/Gruppen

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Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (KV 56) nach § 44 Abs. Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten/ 90 bei Herzsport. Dabei rechnet der SVHU die entstehenden Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Gruppenangebote in unserem Verein sind vom Rehabilitations- und Behindertensportverband S-H e.V. als Rehabilitationssportangebote zertiziert und entsprechen damit den Förderkriterien der Kostenträger (Krankenkassen).
Zu einer unverbindlichen Schnupperstunde sind Sie in allen Rehabilitationssportangeboten herzlich willkommen.