Arbeitsdienst
Gemäß unserer Abteilungsordnung ist jedes volljährige und aktive Mitglied der Tennisabteilung verpflichtet einmal pro Jahr einen Arbeitsdienst auf den Tennisaußenanlagen zu leisten. Die Dauer des Einsatzes ist auf 4 Stunden festgelegt. Bei Nichtleistung ist ein Betrag von € 50 fällig. Dieser Betrag wird dem Mitglied auf seinem Konto belastet.
Eine weitere Möglichkeit seinen Arbeitsdienst zu leisten, ist die Übernahme der Patenschaft für einen Pflanzkübel auf der Anlage im Sportpark. Der Kübel muss saisongerecht bepflanzt werden und es muss die Pflege/Bewässerung innerhalb der Sommersaison gewährleistet werden.
Termine im März/April des jeweiligen Jahres. Bitte auf Aushang auf der Tennisanlage achten und dort eintragen/anmelden!
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Henry Woldert oder Gisela Bruggaier.