Ältestenrat des Sportvereins Henstedt-Ulzburg

Der Ältestenrat besteht aus fünf Mitgliedern und wird durch die Delegiertenversammlung gewählt. Alle Mitglieder des Vereins unterliegen der Schiedsgerichtsbarkeit durch den Ältestenrat. Der Ältestenrat hat folgende Aufgaben:

  • Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Organen des Vereins
  • Entscheidungen über Anrufungen gemäß § 6 Abs. 4 und § 18 Abs. 3 der Satzung

Der Ältestenrat kann über info(at)sv-hu(dot)de erreicht werden. Weitere Details des Ältestenrats sind in der Satzung geregelt.