Bildungsgutschein

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Bei Kindern und Jugendlichen, die noch nicht volljährig (unter 18) sind, werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich. So kann z.B. ein Teil des Vereinsbeitrages übernommen werden.

Wie funktioniert das?

Die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe müssen Sie für jedes Kind gesondert beim Jobcenter beantragen. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig – am besten gleich zu Beginn des Bewilligungszeitraumes – damit die Leistung Ihrem Kind vollumfänglich zu Gute kommt.

Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie für ihr Kind eine Bildungskarte. Der Betrag ist für einen Bewilligungszeitraum bestimmt und kann für die in der Bildungskarte bescheinigten Aktivitäten eingesetzt werden. Ist der Zeitraum abgelaufen oder der Betrag aufgebraucht, können Sie beim Jobcenter eine Verlängerung/Auffüllung beantragen.

Erhalten wir keine neue bzw. aufgefüllte Bildungskarte, müssen Sie die Vereinsbeiträge eigenverantwortlich bezahlen.

Legen Sie uns möglichst schnell die Bildungskarte vor, damit wir die Nummer für die Abrechnung bekommen. Der SV Henstedt-Ulzburg e.V. rechnet den Mitgliedsgrundbeitrag (momentan 13,-€/Monat für Kinder und Jugendliche) über die Bildungskarte direkt mit dem Jobcenter ab.

Die einmalige Aufnahmegebühr und mögliche Zusatzbeiträge für einzelne Sportarten müssen von Ihnen selbst bezahlt werden.