Außerordentliche Delegiertenversammlung des SVHU
138 Delegierte sollen über Satzung und Beitragsordnung abstimmen
Der Vorstand des SV Henstedt-Ulzburg e.V. hat seine 138 Delegierten zu einer außerordentlichen Delegiertenversammlung eingeladen. Wie bereits im Februar dieses Jahrs wird die Versammlung online abgehalten und am 30. April um 12:00 Uhr mittags geschlossen. Alle Delegierten des Vereins haben am 08. April sämtliche erforderlichen Unterlagen per Mail erhalten und haben nun drei Wochen Zeit sich mit der geänderten Satzung und Beitragsordnung zu befassen. An drei Tagen bietet der Vorstand dazu Videokonferenzen an, um ggf. aufkommende Fragen beantworten zu können.
Ein erster Satzungsentwurf wurde bereits auf der ordentlichen Delegiertenversammlung im November 2019 durch die Delegierten verabschiedet. Jedoch hatte das zuständige Amtsgericht noch Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf angezeigt. Diese Änderungen sind durch die Satzungskommission und den Vorstand des SVHU in Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Vereinsrecht eingearbeitet worden.
Mit der Satzungsänderung sollen die Mitgliederrechte gestärkt werden und eine erweiterte Klarstellung erhalten. Mit der Stärkung des Hauptausschusses, dem Organ der Abteilungsleiter, werden die Abteilungen stärker in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Die Satzungsänderung klärt darüber hinaus die Verhältnisse der Organe zu- und untereinander und entflechtet die Aufgaben der Geschäftsführung und des Vorstandes. Als Lehre aus der Corona Pandemie wurde die Satzung um Online- und Umlaufverfahren als zulässige Sitzungsformen ergänzt.
Der Vorstand sehnt sich nach Präsenzversammlungen, um mit den Mitgliedern und Delegierten wieder direkt in Kontakt treten zu können. Aus bekannten Gründen ist das derzeit jedoch undenkbar. Der SV Henstedt-Ulzburg hatte bereits im Februar gute Erfahrungen mit der digitalen Form der Delegiertenversammlung gemacht. „Die Versammlung im Februar wurde durch die Geschäftsstelle mustergültig vorbereitet und organisiert. Die damalige Beteiligung von 90 der 138 Delegierten war zwar für die Beschlussfähigkeit ausrechend aber eine höhere Beteiligung wäre dennoch wünschenswert. Schließlich werden die Delegierten für die Wahrnehmung dieser Aufgabe gewählt und vertreten damit die Mitglieder ihrer Abteilung“, sagt Wulf Winterhoff für den Vorstand des SVHU und hofft auf mindestens 90% Beteiligung.