Positionspapier zur aktuellen Corona Bekämpfungsverordnung im Sport

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Liebe Sportlerinnen und Sportler,

wir alle haben gehofft, dass sich die pandemische Lage beruhigt und die erreichte Impfquote ausreichen könnte, um eine erneute schwere Infektionslage zu verhindern. Wir alle werden nun auf traurige Weise eines Besseren belehrt!

Mit der neuen Bekämpfungsverordnung SH hat der Gesetzgeber den Sport unter Bedingungen weiterhin möglich gemacht. Für den Sport im Außenbereich gibt es keine Änderungen. Für den Sport im Innenbereich gilt die s.g. 2G-Regel. Ausgenommen sind Kinder und Schüler bis zum 17. Lebensjahr, die über eine Testbescheinigung der Schule verfügen und diejenigen, die aus belegbaren medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Demnach darf, abgesehen von den Ausnahmen, Sport im Innenbereich nur von denjenigen wahrgenommen werden, die entweder geimpft oder genesen sind und ihren Status nachweisen. Die Regelung gilt auch für ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer. Für Angestellte, also auch für diejenigen, die der Tätigkeit auf der Basis einer 450 €-Beschäftigung oder freiberuflich auf Honorarbasis nachgehen, gilt die 3G Regel. Sie müssen somit am Tag der Ausübung einen negativen Corona-Test mitführen und vorweisen. 3G gilt auch für Zuschauer und Besucher von Sportfesten, die nicht aktiv teilnehmen.

Das heißt im Umkehrschluss: Für geimpfte und genesene Sportlerinnen und Sportler hat sich nichts geändert. Ebenso nicht für geimpfte oder genesene Trainerinnen und Trainer.

Für den Verein und seine Abteilung bleibt jedoch die Pflicht der Kontrolle vor jeder Einheit und die Erfassung des Impfstatus seiner Angestellten, wie es das Infektionsschutzgesetz mit dem § 28 verlangt, sowie die Erarbeitung und die Vorlage eines Hygienekonzepts.

Bitte unterstützt eure Trainerinnen und Trainer sowie eure Abteilungsleitungen und den Verein bei der Umsetzung der Kontrollpflichten und bei der Einhaltung der Hygienekonzepte.

Wir Sportlerinnen und Sportler sind schon von Natur aus Teamplayer. Es gibt bis heute keine gesetzliche Impfpflicht. Dennoch sollten wir Solidarität und gegenseitigen Schutz innerhalb des Vereins und der Gesellschaft als moralische Pflicht erkennen.

Wir möchten alle diejenigen, die bisher noch an der Wirksamkeit einer Impfung gezweifelt haben, ermuntern ihre Bedenken abzulegen und eines der vielen verfügbaren Impfangebote wahrzunehmen. „Lasst euch impfen!“ Die Wissenschaft und die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache und es gibt keinen vernünftigen nachvollziehbaren Grund an den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu zweifeln. Besonders vor dem Hintergrund des nun Offensichtlichen.

Nur gemeinsam – mit einer hohen Impfquote – können wir als Gesellschaft diese und die nächsten Wellen brechen, bzw. verhindern. Das ist unser gemeinsamer Weg zurück zur Normalität. Wir, als Sportverein, sollten mit gutem Beispiel vorangehen.

Der SVHU unterstützt die Umsetzung der Regelungen und setzt auf seine Mitglieder und den Sport, der für Teamgeist, Verantwortung und Respekt steht. Der Sport im Verein wird damit für alle noch sicherer.  

Für die Geschäftsführung und den Vorstand des SV Henstedt-Ulzburg e.V.,

Wulf Winterhoff