Aktuelles
In der Kürze liegt die Würze
Delegierte des SVHU trafen sich zur jährlichen Versammlung
Die Delegiertenversammlung ist das höchste Organ des 4000 Mitgliederstarken SVHU, der damit einer der größten Sportvereine Schleswig-Holsteins ist. Die 23 Abteilungen konnten insgesamt 97 Delegierte entsenden, die auf der jährlich stattfindenden Versammlung wichtige Beschlüsse fassen, bei denen es regelmäßig um die Zukunft des Vereins geht.
Zwar war die Versammlung mit 52 Delegierten beschlussfähig aber dennoch ist es schade, dass nur knapp über die Hälfte aller Delegierten den Weg in den großen Versammlungsraum im Bürgerhaus Henstedt-Ulzburg fanden. Aufsichtsratsvorsitzender Henning Jungclaus eröffnete die Versammlung um 19:08 Uhr und gab gleich zu Beginn das Ziel aus, den Rekord einzustellen, den die Handballabteilung Tags zuvor mit 55 Minuten aufgestellt hatte. Es sollte ihm gelingen.
Alle Delegierten wurden mit der Einladung umfangreich über die Berichte, Zahlen und Anträge informiert. Einzig eine Ergänzung der Tagesordnung wurde eingebracht. Der Vorstand wollte über den Bericht zur Entwicklung in Sachen Sportland hinaus das Ok der Delegierten, um den eingeschlagenen Weg mit einer Eigentumsübertragung des Sportland an die Gemeinde Henstedt-Ulzburg, weiter fortführen zu können. Dabei stehe jedoch im Vordergrund, dass die Gemeinnützigkeit des SV Henstedt-Ulzburg e.V. durch die Übertragung nicht gefährdet werden dürfe. Die Delegierten stimmten dem Fortgang und der Zielsetzung einstimmig zu.
Der Bericht des Finanzvorstand Henk Cjisouw zeigte auf, dass die Mitgliederverluste während der Corona-Pandemie erst jetzt wirklich zum Tragen kommen. Bei nahezu gleichbleibenden Kosten schlagen nun die Verluste bei den ausbleibenden Beiträgen ins Kontor. Dennoch hat der SVHU das vergangene Geschäftsjahr mit einem kleinen Überschuss abschließen können. Die daraus entstandenen Rücklagen werden zur Kompensation geringerer Beitragseinnahmen genutzt. Die Mitgliederentwicklung hat aktuell einen leichten positiven Verlauf. So konnte der SVHU zum 01. November 2021 wieder mehr als 4000 Mitglieder zählen. Der Wirtschaftsprüfer hatte gegenüber der Gemeinde Henstedt-Ulzburg auch noch einmal betont, dass der Verein keinesfalls insolvent sei, so wie es im Zuge der Berichterstattung zum Sportland von einigen Medien interpretiert worden sei. Kassenprüfer Peter Hartmann bescheinigte am Ende dem Finanzvorstand und der Geschäftsstelle einen tadellosen Job. Alle Buchungen seien Ordnungsgemäß getätigt und die Mittel im Sinne der Mitglieder und des Vereins verwendet worden. So konnte die Versammlung dann auch den Vorstand und den Aufsichtsrat einstimmig entlasten.
Nachdem der Finanzvorstand den Wirtschafts- und Budgetplan 2021/22 vorstellte, wurde auch dieser durch die Versammlung beschlossen. Keine einfache Zeit für einen Budgetplan, denn durch die Unsicherheit im Zusammenhang mit der Pandemie sind die Planungen von Veranstaltungen und damit die Planungen von Einnahmen und Ausgaben schwierig.
Für die Wahlen stand ein Platz im Aufsichtsrat zur Verfügung. Aus der Versammlung konnten bedauerlicherweise keine Kandidaten vorgeschlagen werden. Erfreulich war jedoch, dass sich mit Hagen Popko-Bäumler ein Delegierter zur Verfügung stellte. Hagen, der erst kürzlich mit der Ehrennadel in Bronze für seine ehrenamtlichen Verdienste durch den Ju-Jutsu-Verband Schleswig-Holstein ausgezeichnet wurde – an dieser Stelle ein herzlichen Glückwunsch und ein dickes Dankeschön für seine Leistung – konnte jedoch nicht gewählt werden. Eine Doppelfunktion als Abteilungsleiter und im Aufsichtsrat wird von der Satzung nicht abgedeckt. Trotzdem Danke, lieber Hagen, dass du auch dazu noch bereit warst. Bei dieser Gelegenheit wollen für für den Posten werben und würden uns freuen, wenn sich jemand findet, der Henning Jungclaus bei dieser wichtigen Arbeit unterstützt. Interessenten können sich gerne an die Geschäftsstelle wenden, die den Kontakt an Henning weiterleitet.
Kurz vor Ende der Versammlung konnten dann noch unter Top 10 drei Satzungsänderungen verabschiedet werden. Nunmehr kann sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung geben, ist aber nicht in der Pflicht. Die Abteilungen können zu Ihren Jahreshauptversammlungen „auf geeignete Art und Weise“ einladen und müssen lediglich darauf achten, dass die Einladung fristgerecht auf der Homepage des SVHU (sv-hu.de) eingestellt wurde. Die dritte Änderung war redaktioneller Natur und bezog sich auf den Datenschutz.
Unter dem Punkt „Verschiedenes“ stellte die Abteilung Volleyball ihren diesjährigen Spendenstream „Gemeinsam Gutes 2“ vor und erinnerte alle Anwesenden an den Termin am 12. Dezember 21. Vorstand Rolf Laskowski gab bekannt, dass am 30. Januar 2022 die Tradition des Grünkohlessens bei Inge im Sportpark wieder aufleben soll. Informationen dazu werden zeitnah per E-Mail verteilt.
Nach sagenhaften 51 Minuten konnte Henning Jungclaus die Versammlung schließen. Bei aller Harmonie und Sachlichkeit bleibt ein fader Beigeschmack mit der geringen Anzahl der Teilnehmenden. Schließlich sind sie es, die von Ihrer Abteilung gewählt wurden, um als Teil des wichtigsten Organs des Vereins im Sinne ihrer Abteilung mitzuwirken. Vielleicht darf sich der Aufsichtsrat ja 2022 über ein „volles Haus“ freuen. Dem Verein und dem Miteinander würde es helfen. (wwi)
Positionspapier zur aktuellen Corona Bekämpfungsverordnung im Sport
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
wir alle haben gehofft, dass sich die pandemische Lage beruhigt und die erreichte Impfquote ausreichen könnte, um eine erneute schwere Infektionslage zu verhindern. Wir alle werden nun auf traurige Weise eines Besseren belehrt!
Mit der neuen Bekämpfungsverordnung SH hat der Gesetzgeber den Sport unter Bedingungen weiterhin möglich gemacht. Für den Sport im Außenbereich gibt es keine Änderungen. Für den Sport im Innenbereich gilt die s.g. 2G-Regel. Ausgenommen sind Kinder und Schüler bis zum 17. Lebensjahr, die über eine Testbescheinigung der Schule verfügen und diejenigen, die aus belegbaren medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Demnach darf, abgesehen von den Ausnahmen, Sport im Innenbereich nur von denjenigen wahrgenommen werden, die entweder geimpft oder genesen sind und ihren Status nachweisen. Die Regelung gilt auch für ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer. Für Angestellte, also auch für diejenigen, die der Tätigkeit auf der Basis einer 450 €-Beschäftigung oder freiberuflich auf Honorarbasis nachgehen, gilt die 3G Regel. Sie müssen somit am Tag der Ausübung einen negativen Corona-Test mitführen und vorweisen. 3G gilt auch für Zuschauer und Besucher von Sportfesten, die nicht aktiv teilnehmen.
Das heißt im Umkehrschluss: Für geimpfte und genesene Sportlerinnen und Sportler hat sich nichts geändert. Ebenso nicht für geimpfte oder genesene Trainerinnen und Trainer.
Für den Verein und seine Abteilung bleibt jedoch die Pflicht der Kontrolle vor jeder Einheit und die Erfassung des Impfstatus seiner Angestellten, wie es das Infektionsschutzgesetz mit dem § 28 verlangt, sowie die Erarbeitung und die Vorlage eines Hygienekonzepts.
Bitte unterstützt eure Trainerinnen und Trainer sowie eure Abteilungsleitungen und den Verein bei der Umsetzung der Kontrollpflichten und bei der Einhaltung der Hygienekonzepte.
Wir Sportlerinnen und Sportler sind schon von Natur aus Teamplayer. Es gibt bis heute keine gesetzliche Impfpflicht. Dennoch sollten wir Solidarität und gegenseitigen Schutz innerhalb des Vereins und der Gesellschaft als moralische Pflicht erkennen.
Wir möchten alle diejenigen, die bisher noch an der Wirksamkeit einer Impfung gezweifelt haben, ermuntern ihre Bedenken abzulegen und eines der vielen verfügbaren Impfangebote wahrzunehmen. „Lasst euch impfen!“ Die Wissenschaft und die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache und es gibt keinen vernünftigen nachvollziehbaren Grund an den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu zweifeln. Besonders vor dem Hintergrund des nun Offensichtlichen.
Nur gemeinsam – mit einer hohen Impfquote – können wir als Gesellschaft diese und die nächsten Wellen brechen, bzw. verhindern. Das ist unser gemeinsamer Weg zurück zur Normalität. Wir, als Sportverein, sollten mit gutem Beispiel vorangehen.
Der SVHU unterstützt die Umsetzung der Regelungen und setzt auf seine Mitglieder und den Sport, der für Teamgeist, Verantwortung und Respekt steht. Der Sport im Verein wird damit für alle noch sicherer.
Für die Geschäftsführung und den Vorstand des SV Henstedt-Ulzburg e.V.,
Wulf Winterhoff
Neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 20. November 2021 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 22. November 2021 in Kraft und ist gültig bis zum 15. Dezember 2021!
Wie angekündigt, gelten ab 22. November 2021 in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G-Regeln gelten.
Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:
- Soweit der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mittels QR-Code erfolgt, ist dieser vom Betreiber oder Veranstalter mit der CovPass Check-App des Robert-Koch-Instituts zu überprüfen. Der Identitätsabgleich erfolgt weiterhin anhand eines amtlichen Lichtbildausweises.
- Bei der Sportausübung gilt in Innenbereichen 2G, auch für ehrenamtliche Übungsleiterinnen und -leiter. Eine Ausnahme gilt, wenn der Sport für das Tierwohl geboten ist (z.B. Bewegung von Pferden). Beim Berufssport gilt 3G.
- In Gaststätten/Vereinsheimen gilt 2G – Ausnahmen sind (mit 3G) möglich. Gäste, die im Außenbereich bewirtet werden, müssen beim Betreten der Innenräume (Bezahlen, Besuch der sanitären Anlagen) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Im Übrigen führt der Bund zum 24. November 3G am Arbeitsplatz für alle Beschäftigten ein.
Sportausübung Innenraum/indoor
- Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:
o Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen sind
o Kinder bis zur Einschulung,
o Minderjährige, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,
o Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind.
Dies schließt unter anderem folgende Personengruppen ein: Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Vereins- oder Verbandsfunktionäre, Teammanagerinnen und Teammanager, Freiwilligendienstler, Wettkampfleitungen, Medienvertreterinnen und Medienvertreter, Betreuerinnen und Betreuer, medizinisches Personal bzw. Ersthelferinnen und Ersthelfer (soweit kein Notfall vorliegt) und weitere Mitglieder von Organisations- und Helferteams.
Übungsleitende
Personen, bei denen die Sportausübung zu beruflichen Zwecken erfolgt, wird eine Ausnahme zugunsten einer 3G-Regel getroffen. Selbstverständlich darf auch dieser Personenkreis keine coronatypischen Symptome (namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) aufweisen.
Anmerkung: Eine beruflich bedingte Sportausübung oder-anleitung liegt bei jeder entgeltlichenTätigkeitvor, wobei nebenberufliche Tätigkeiten ausreichen, ebenso eine Tätigkeit im Rahmen einer berufsbezogenen Ausbildung oder eines berufsbezogenen Praktikums. Ehrenamtliche Tätigkeitenerfüllen nicht die Anforderungen an eine berufliche Tätigkeit, auch dann nicht, wenn für sie eine Aufwandsentschädigung bis zu 3.000 Euro pro Jahr (ÜL-Pauschale) gezahlt wird. Zu einer dienstlichen Tätigkeit zählt auch der Jugendfreiwilligendienst und der Bundesfreiwilligendienst.
Hygienekonzept
- Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen bei:
– Sportausübung (indoor)
– Sportwettbewerben
– Veranstaltungen
Registrierung mit Corona-Warn-App möglich
Einrichtungen mit Publikumsverkehr müssen als Angebot für die Gäste einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig.
Überprüfung Impf-, Genesenen- oder Testnachweis
- 4 Absatz 3a regelt, dass der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis für alle Personen ab 16 Jahren mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis überprüft werden muss, um nachvollziehen zu können, dass die Person auch diejenige Person ist, die den Nachweis vorzeigt, es sei denn, er oder sie ist dem Sportstättenbetreiber oder der Sportstättenbetreiberin persönlich bekannt. Zudem muss, soweit der Nachweis mittels QR-Code erfolgt, dieser mit der CovPass Check-App des Robert Koch-Instituts überprüft werden.
Testpflicht/Vorlage eines negativen Testergebnisses
- Gültig sind Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen.
- Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wäre z.B. der gastgebende Sportverein.
- Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder bis zu ihrer Einschulung.
- Eine Testpflicht entfällt bei Vorlage eines anerkannten Immunisierungsnachweises (vollständige Impfung oder Genesung).
Zuschauerinnen und Zuschauer
- Für Zuschauerinnen und Zuschauer (beim Training oder bei Wettbewerben) gilt § 5 der LVO.
Veranstaltungen (§ 5)
- Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept zu erstellen.
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:
o Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen sind
o Kinder bis zur Einschulung,
o Minderjährige, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,
o Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind.
- Es dürfen auch Personen eingelassen werden, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind, wenn die Anwesenheit für berufliche, geschäftliche oder dienstliche Zwecke erforderlich ist.
- Bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Personen, Weihnachtsmärkten und anderen Veranstaltungen mit Marktcharakter außerhalb geschlossener Räume hat das nach Absatz 1 zu erstellende Hygienekonzept auch eine Risikobewertung zu enthalten. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat es unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Besteht aufgrund der örtlichen Verhältnisse und des zu erwartenden Besucheraufkommens und -verhaltens ein erhöhtes Infektionsrisiko, kann die zuständige Behörde insbesondere die Anwendung von Absatz 2 anordnen (2G-Regelung).
Wichtige Links:
Aktuelle Landesverordnung: Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2
Aktuelle Pressemitteilung des Landes
FAQ-Seite Land: FAQ-Seite der Landesregierung
Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung: COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV
Einladung zur ordentlichen Delegiertenversammlung 2021
Liebe/r Delegierte,
der Vorstand des SV Henstedt-Ulzburg e.V. lädt zur ordentlichen Delegiertenversammlung gem. § 11 Abs. 3 der Satzung ein. Du bist gewählte/r Delegierte/r deiner Abteilung. Alle SVHU-Mitglieder können als Gäste an der DV teilnehmen. Die Delegiertenversammlung findet am:
Dienstag, 23.11.2021 um 19:00 Uhr
Im großen Saal des Bürgerhauses, Beckersbergstraße 34
statt. Wir laden dich hierzu herzlich ein. Mit dieser Einladung erhälst du die vorläufige Tagesordnung, sowie folgende ergänzende Unterlagen:
- Bericht des Aufsichtsrates
- Bericht des Vorstandes
- Bericht des Vorstandes Sportland
- Bericht des Vorstandes Mitgliederentwicklung und finanzielle Situation
- Antrag Satzungsänderungen
Für Fragen rund um den Jahresabschluss und die Delegiertenversammlung steht der Vorstand nach Terminabsprache zur Verfügung. Desweiteren können Fragen per E-Mail an den Vorstand gesendet werden.
Solltest Du an dem Tag verhindert sein, bitten wir um deine Absage bis zum 15. November 2021, um ggf. eine/n Ersatzdelegierte/n zu informieren. Anträge zur Tagesordnung müssen 14 Tage vorher schriftlich in der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Für den Fall, dass die Beschlussfähigkeit gemäß § 11 Abs. 13 der Satzung nicht erreicht sein sollte, laden wir Dich hiermit ersatzweise zur Delegiertenversammlung am gleichen Tag um 19:30 Uhr ein. Gemäß Satzung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass diese Sitzung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Delegierten beschlussfähig ist.
Mit sportlichem Gruß,
Vorstand und Geschäftsführer des SV Henstedt-Ulzburg e.V.
Hinweis: Es wird gemäß Satzung eine Tonaufzeichnung der Delegiertenversammlung erfolgen.
Vorläufige Tagesordnung:
- Eröffnung
- Begrüßung der Delegierten und Gäste
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
- Feststellung der Tagesordnung
- Rechenschaftslegung
- Bericht des Aufsichtsrates
- Bericht des Vorstandes
- Bericht des Ältestenrates
- Vorstellung des Jahresabschlusses 2020/ 2021
- Entlastung des Vorstandes, des Aufsichtsrates und des Ältestenrates
- Bericht der Kassenprüfer
- Beschlussfassung über Entlastung des Aufsichtsrates, Vorstandes und des Ältestenrates
- Beschluss über den Wirtschafts- und Budgetplan 2021/ 2022
- Wahlen
- Aufsichtsrat
- Anträge
- Anträge zur Satzungsänderung
- Verschiedenes
ACHT FRAGEN AN…
Folge 2: Jan Endrigkeit, Abteilungsleitung Lacrosse
Mit der Reihe „Acht Fragen an…“ bitten wir Menschen aus dem Verein um Antworten auf acht Fragen zu ihrem Sport. Heute fragen wir Jan Endrigkeit, Abteilungsleiter „Lacrosse“, einer alten indianischen Sportart. (mehr …)
ACHT FRAGEN AN…
Folge 1: Christian Gosch, Trainer der FROGS-LADIES, 3. Liga
Mit der Reihe „Acht Fragen an…“ wollen wir Sportlerinnen und Sportlern, Trainerinnen und Trainer, Abteilungsleitungen, Vorstände oder auch mal Edelfans und Sponsoren mit acht Fragen spannende Antworten zu einem aktuellen oder auch allgemeinen Thema entlocken. (mehr …)
Eine neue Leitung für das SVHU Sportland
Johanna Kreker stellt sich vor
Die 26 Jahre junge Johanna Kreker hat am 1. September 2021 die Leitung des „SVHU Sportland“ übernommen. Johanna kommt aus Henstedt-Ulzburg und hat sich schon früh dafür entschieden ihren beruflichen Weg im Sport zu suchen und schließlich zu finden. Überhaupt kommt Johanna aus einer sportlichen Familie. Der Name Kreker war schon immer eng mit dem MTV Henstedt e.V. verbunden. Einem der drei Stammvereine aus denen sich der SVHU schließlich gründete. Ur-Opa Gustaf Kreker gehörte zu den Gründungsvätern des 1901 geborenen Sportvereins.
Johanna hat mit 9 Jahren mit Hip-Hop begonnen und ist diesem Sport bis zum Abitur treu geblieben. Irgendwann wechselte sie zum SVHU und kam so mit dem Sportland in Berührung, erweiterte ihren Sport auf Kraftsport und Fitness. 2015 begann Johanna ihre Ausbildung zur Sport- und Fitnesskauffrau und leitete die ersten Kurse im Sportland. Nach Abschluss ihrer Ausbildung begann sie ein duales Studium „Gesundheitsmanagement“ im Norderstedter Fitness-Center „Kraftwerk“ das sie im April diesen Jahres erfolgreich abschloss. Im Zuge des Studiums qualifizierte sich Johanna für diverse Fachrichtungen und erlangte Lizenzen für Reha-Sport Orthopädie, Fitnesstrainerin B, Gesundheitstrainerin, Cardiofitness, Mental- und Entspannungstrainerin und Ernährungsberatung. Aktuell arbeitet Johanna noch bis Ende November an ihrer Lizenz für Reha-Herzsport. Neben dem Fitnesssport hat Johanna auch noch Zeit für ein Hobby. Gerne steht sie auf dem Surfbrett und gleitet mit Wind im Segel über die Wellen der Nord- und Ostsee.
Wulf Winterhoff hat Johanna Kreker im Sportland getroffen und ihr ein paar Fragen gestellt.
Wulf: Hallo Johanna. Ich freue mich dich hier zu treffen und möchte dir ein paar Fragen stellen, damit unsere Mitglieder und die die es noch werden wollen dich auch auf diesem Wege schon mal ein bisschen kennenlernen. Wie fühlt es sich an hier im Sportland angekommen zu sein?
Johanna: Sehr gut, danke. Aus meiner Zeit hier im Sportland kenne ich natürlich die meisten Trainerinnen und Trainer und viele Sportlerinnen und Sportler. Das macht mir das „Ankommen“ viel leichter.
Wulf: Was ist denn deine Funktion hier im Sportland?
Johanna: Der SVHU hat mich als Organisatorische Leiterin für das Sportland engagiert. Das beinhaltet, wie die Bezeichnung ja schon sagt, alle organisatorischen Abläufe wie die Planung von Trainereinsätzen und Kursen, die Erstellung von Trainingsplänen für die Mitglieder, die Annahme von Reha-Sportlerinnen und -Sportler, die Durchführung von Ernährungsberatungen und all das, was in Zukunft sonst noch so anfällt.
Wulf: Du bist ja ausgebildete Ernährungsberaterin. Wie kann ich mir eine Ernährungsberatung im SVHU Sportland künftig vorstellen?
Johanna: Zu Beginn der Beratung würde ich dich bitten mir deine Ziele zu definieren, dann deine Essgewohnheiten zu dokumentieren, z.B. in einem Ernährungstagebuch. Je nach deinen individuellen Zielen und Erwartungen stelle ich dir dann zwei bis drei Tagespläne für deine gesunde Ernährung zusammen. Im Sportland soll es künftig regelmäßige Sprechzeiten geben, zu denen ich für die Mitglieder zur Ernährungsberatung da bin. Die Termine können dann am Empfang im Sportland vereinbart werden.
Wulf: Das wäre dann ja ein zusätzlicher Baustein, um das Fitnessangebot abzurunden. Was hat dich bewogen das Angebot des SVHU anzunehmen?
Johanna: Ich kenne das Sportland mit seinen Mitgliedern und seinen Trainerinnen und Trainern seit 6 Jahren und habe immer die familiäre Atmosphäre geschätzt. Das ist für mich eine Grundvoraussetzung um mich wohl zu fühlen. Die leitende Funktion gibt mir nun die Möglichkeit mich gemeinsam mit dem Team mit frischen Ideen für Fitness, Reha- und Gesundheitssport einzubringen. Eine Neuerung ist ja z.B. die Ernährungsberatung für unsere Mitglieder, die natürlich mehr ist, als nur eine Abrundung des Sportangebots. Ich hoffe, dass es uns gelingt viele Mitglieder zurückzugewinnen und neue Mitglieder für das Sportland zu begeistern. Dafür benötigen wir aber dringend einen funktionierenden Kursraum. Und wenn dann in Zukunft das „Haus des Sports“ zur Verfügung steht bin ich mir sicher, dass wir in der Lage sind ein tolles abwechslungsreiches und attraktives Sportangebot auf die Beine zu stellen. Diese Herausforderungen und Gegebenheiten gaben den Ausschlag für meine Entscheidung. Da will ich einfach dabei sein.
Wulf: Du brennst ja förmlich für das Sportland und deinem neuen Wirkungskreis. Was sind denn deine Ziele für die ersten hundert Tage?
Johanna: In unseren ersten 100 Tagen möchte ich bereits möglichst viele Mitglieder zurück oder neu begrüßen. Das würde mich sehr glücklich machen. Ich möchte dafür sorgen, dass sich unsere Mitglieder trotz der vorherrschenden Baustelle im Sportland wohl fühlen. Alle müssen wissen, dass wir für sie da sind und jedes Mitglied eine professionelle Betreuung und Beratung erhält. Wenn uns das gelingt ist in hundert Tagen schon viel geschafft.
Wulf: Wann können dich die Mitglieder im Sportland antreffen?
Johanna: Hauptsächlich trifft man mich Montags bis Freitags im Sportland und ich bin so gut wie immer ansprechbar. Ich starte so zwischen 10:00 und 12:00 Uhr und bleibe auch gerne bis in die Abendstunden, um dann noch Kurse zu geben. Das tue ich übrigens auch am Wochenende. So z.B. immer Samstags ab 10:15 Uhr den Rücken-Fit-Kurs entweder in der Halle oder auch mal Outdoor.
Wulf: Hast du persönliche Wünsche für deine Zukunft als Leiterin im Sportland?
Johanna: Ich wünsche mir, dass unsere Mitglieder zufrieden sind und dass ich täglich mit einem Lächeln belohnt werde. Wenn wir dann noch unsere Ziele für den SVHU und das Sportland verwirklichen können bin ich wunschlos glücklich.
Wulf: Hast du neben dem Sportland auch die anderen vielfältigen Sportangebote des SVHU kennengelernt?
Johanna: Ehrlich gesagt habe ich mich bisher lediglich auf den Fitness-Bereich fokussiert und kaum ein Auge für das gesamte Sportangebot gehabt. Das soll sich aber ändern und ich freue mich schon darauf. Die Vielfalt ist doch riesengroß und viele „Sportländer*innen“, die an den Geräten trainieren oder die Kurse besuchen sind doch eigentlich auch in anderen Sportarten unterwegs, bei denen großartiges geleistet wird. Sportlich und ehrenamtlich. Und dann gibt es ja auch noch die großen Events wie HU-läuft oder der Ulzburg-Cup. Was da an Power reingesteckt wird ist schon bemerkenswert. Das möchte ich gerne kennenlernen und mich mit den Menschen austauschen. Ich finde es wichtig und spannend das Große und Ganze kennenzulernen. Am Ende schaffen wir ohnehin alles nur gemeinsam und die Gemeinschaft unsere große Stärke.
Wulf: Liebe Johanna, vielen Dank für deine offenen Antworten auf meine Fragen. Ich freue mich sehr, dass der SVHU mit dir und deinen Qualifikationen bereichert wird. Wir alle wünschen dir einen guten Start und freuen uns auf eine gute Zeit.
Judokas des SVHU beteiligen sich am landesweiten „Tag des Sports“
Im Angebot: Schnuppertraining für Kinder und Eltern am 5. September
Am 05. September findet der landesweite „Tag des Sports“ auf Initiative des Landessportverbandes statt. Dabei verzichtet der LSV in diesem Jahr Corona bedingt auf eine zentrale Veranstaltung in Kiel, wie sie vor Corona jährlich durchgeführt wurde. Im Rahmen eines Festivals der Bewegung präsentierten sich die Vereine im LSV, die Fachverbände und deren Partner Jahr für Jahr mit einem enormen und bunten Programm. 2021 soll der Tag des Sports aber nicht ausfallen, sondern dezentral bei den Vereinen am 05. September gefeiert werden. Der SVHU wird in diesem Jahr durch die Judoabteilung vertreten. Abteilungsleiter Maik Buth hat sich dafür ein etwas anderes Schnuppertraining einfallen lassen.
„Unser Schnuppertraining richtet sich in erster Linie an Kinder, die Spaß an Bewegung haben und ihre Beweglichkeit und Motorik verbessern möchten. Aber auch die Eltern sollen nicht zu kurz kommen und sollen, sofern sie möchten, in das Schnuppertraining integriert werden. Schließlich steht der Tag des Sports vor allem für das Mitmachen.“ Zunächst wird es eine Vorführung der älteren Kinder geben, die bereits einige Zeit beim Judo dabei sind. Dann geht’s um das Mitmachen und Ausprobieren. Und natürlich um jede Menge Spaß. Maik Buth hofft auf möglichst viele interessierte Kinder für den Judosport. „Wenn wir einige neue Kinder für den Judosport begeistern können ,würden wir uns sehr freuen. Dann möchten wir eine weitere Trainingsgruppe aufbauen und damit allen Kindern gerecht werden.“
Das Schnuppertraining findet am Sonntag, den 05. September ab 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr in der kleinen Sporthalle der Grundschule Ulzburg (Schulstraße) statt. Die kleine Sporthalle wird von der Judoabteilung komplett mit Matten ausgelegt, sodass man sich gut gepolstert im Rollen und Fallen ausprobieren kann. Sportbekleidung und ein paar Socken an den Füßen genügen, um sich auf den Judosport einmal einzulassen.
Weitere Informationen erteilt gerne Maik Buth.