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Neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen

Kategorie(n): Aktuelles, News

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 20. November 2021 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 22. November 2021 in Kraft und ist gültig bis zum 15. Dezember 2021!

Wie angekündigt, gelten ab 22. November 2021 in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G-Regeln gelten.

Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:

  • Soweit der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mittels QR-Code erfolgt, ist dieser vom Betreiber oder Veranstalter mit der CovPass Check-App des Robert-Koch-Instituts zu überprüfen. Der Identitätsabgleich erfolgt weiterhin anhand eines amtlichen Lichtbildausweises.
  • Bei der Sportausübung gilt in Innenbereichen 2G, auch für ehrenamtliche Übungsleiterinnen und -leiter. Eine Ausnahme gilt, wenn der Sport für das Tierwohl geboten ist (z.B. Bewegung von Pferden). Beim Berufssport gilt 3G.
  • In Gaststätten/Vereinsheimen gilt 2G – Ausnahmen sind (mit 3G) möglich. Gäste, die im Außenbereich bewirtet werden, müssen beim Betreten der Innenräume (Bezahlen, Besuch der sanitären Anlagen) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Im Übrigen führt der Bund zum 24. November 3G am Arbeitsplatz für alle Beschäftigten ein.

Sportausübung Innenraum/indoor

  • Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:

o   Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen sind

o   Kinder bis zur Einschulung,

o   Minderjährige, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,

o   Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind.

Dies schließt unter anderem folgende Personengruppen ein: Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Vereins- oder Verbandsfunktionäre, Teammanagerinnen und Teammanager, Freiwilligendienstler, Wettkampfleitungen, Medienvertreterinnen und Medienvertreter, Betreuerinnen und Betreuer, medizinisches Personal bzw. Ersthelferinnen und Ersthelfer (soweit kein Notfall vorliegt) und weitere Mitglieder von Organisations- und Helferteams. 

Übungsleitende

Personen, bei denen die Sportausübung zu beruflichen Zwecken erfolgt, wird eine Ausnahme zugunsten einer 3G-Regel getroffen. Selbstverständlich darf auch dieser Personenkreis keine coronatypischen Symptome (namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) aufweisen.

Anmerkung: Eine beruflich bedingte Sportausübung oder-anleitung liegt bei jeder entgeltlichenTätigkeitvor, wobei nebenberufliche Tätigkeiten ausreichen, ebenso eine Tätigkeit im Rahmen einer berufsbezogenen Ausbildung oder eines berufsbezogenen Praktikums. Ehrenamtliche Tätigkeitenerfüllen nicht die Anforderungen an eine berufliche Tätigkeit, auch dann nicht, wenn für sie eine Aufwandsentschädigung bis zu 3.000 Euro pro Jahr (ÜL-Pauschale) gezahlt wird. Zu einer dienstlichen Tätigkeit zählt auch der Jugendfreiwilligendienst und der Bundesfreiwilligendienst.

Hygienekonzept

  • Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen bei:

– Sportausübung (indoor)

– Sportwettbewerben

– Veranstaltungen

Registrierung mit Corona-Warn-App möglich

Einrichtungen mit Publikumsverkehr müssen als Angebot für die Gäste einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig.

Überprüfung Impf-, Genesenen- oder Testnachweis

  • 4 Absatz 3a regelt, dass der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis für alle Personen ab 16 Jahren mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis überprüft werden muss, um nachvollziehen zu können, dass die Person auch diejenige Person ist, die den Nachweis vorzeigt, es sei denn, er oder sie ist dem Sportstättenbetreiber oder der Sportstättenbetreiberin persönlich bekannt. Zudem muss, soweit der Nachweis mittels QR-Code erfolgt, dieser mit der CovPass Check-App des Robert Koch-Instituts überprüft werden.

Testpflicht/Vorlage eines negativen Testergebnisses

  • Gültig sind Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen.
  • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wäre z.B. der gastgebende Sportverein.
  • Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder bis zu ihrer Einschulung.
  • Eine Testpflicht entfällt bei Vorlage eines anerkannten Immunisierungsnachweises (vollständige Impfung oder Genesung).

Zuschauerinnen und Zuschauer

  • Für Zuschauerinnen und Zuschauer (beim Training oder bei Wettbewerben) gilt § 5 der LVO.

Veranstaltungen (§ 5)

  • Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept zu erstellen.
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:

o   Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen sind

o   Kinder bis zur Einschulung,

o   Minderjährige, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,

o   Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind.

  • Es dürfen auch Personen eingelassen werden, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind, wenn die Anwesenheit für berufliche, geschäftliche oder dienstliche Zwecke erforderlich ist.
  • Bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Personen, Weihnachtsmärkten und anderen Veranstaltungen mit Marktcharakter außerhalb geschlossener Räume hat das nach Absatz 1 zu erstellende Hygienekonzept auch eine Risikobewertung zu enthalten. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat es unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Besteht aufgrund der örtlichen Verhältnisse und des zu erwartenden Besucheraufkommens und -verhaltens ein erhöhtes Infektionsrisiko, kann die zuständige Behörde insbesondere die Anwendung von Absatz 2 anordnen (2G-Regelung).

Wichtige Links:

Aktuelle Landesverordnung: Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2

Aktuelle Pressemitteilung des Landes

FAQ-Seite Land: FAQ-Seite der Landesregierung

Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung: COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV 

ACHT FRAGEN AN…

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Folge 2: Jan Endrigkeit, Abteilungsleitung Lacrosse

Mit der Reihe „Acht Fragen an…“ bitten wir Menschen aus dem Verein um Antworten auf acht Fragen zu ihrem Sport. Heute fragen wir Jan Endrigkeit, Abteilungsleiter „Lacrosse“, einer alten indianischen Sportart. (mehr …)

ACHT FRAGEN AN…

Kategorie(n): Acht Fragen an, Aktuelles, News

Folge 1: Christian Gosch, Trainer der FROGS-LADIES, 3. Liga

Mit der Reihe „Acht Fragen an…“ wollen wir Sportlerinnen und Sportlern, Trainerinnen und Trainer, Abteilungsleitungen, Vorstände oder auch mal Edelfans und Sponsoren mit acht Fragen spannende Antworten zu einem aktuellen oder auch allgemeinen Thema entlocken. (mehr …)

Weihnachtsmärchen 2021 – Aschenputtel

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Eine neue Leitung für das SVHU Sportland

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Johanna Kreker stellt sich vor

Die 26 Jahre junge Johanna Kreker hat am 1. September 2021 die Leitung des „SVHU Sportland“ übernommen. Johanna kommt aus Henstedt-Ulzburg und hat sich schon früh dafür entschieden ihren beruflichen Weg im Sport zu suchen und schließlich zu finden. Überhaupt kommt Johanna aus einer sportlichen Familie. Der Name Kreker war schon immer eng mit dem MTV Henstedt e.V. verbunden. Einem der drei Stammvereine aus denen sich der SVHU schließlich gründete. Ur-Opa Gustaf Kreker gehörte zu den Gründungsvätern des 1901 geborenen Sportvereins.

Johanna hat mit 9 Jahren mit Hip-Hop begonnen und ist diesem Sport bis zum Abitur treu geblieben. Irgendwann wechselte sie zum SVHU und kam so mit dem Sportland in Berührung, erweiterte ihren Sport auf Kraftsport und Fitness. 2015 begann Johanna ihre Ausbildung zur Sport- und Fitnesskauffrau und leitete die ersten Kurse im Sportland. Nach Abschluss ihrer Ausbildung begann sie ein duales Studium „Gesundheitsmanagement“ im Norderstedter Fitness-Center „Kraftwerk“ das sie im April diesen Jahres erfolgreich abschloss. Im Zuge des Studiums qualifizierte sich Johanna für diverse Fachrichtungen und erlangte Lizenzen für Reha-Sport Orthopädie, Fitnesstrainerin B, Gesundheitstrainerin, Cardiofitness, Mental- und Entspannungstrainerin und Ernährungsberatung. Aktuell arbeitet Johanna noch bis Ende November an ihrer Lizenz für Reha-Herzsport. Neben dem Fitnesssport hat Johanna auch noch Zeit für ein Hobby. Gerne steht sie auf dem Surfbrett und gleitet mit Wind im Segel über die Wellen der Nord- und Ostsee.

Wulf Winterhoff hat Johanna Kreker im Sportland getroffen und ihr ein paar Fragen gestellt.

Wulf: Hallo Johanna. Ich freue mich dich hier zu treffen und möchte dir ein paar Fragen stellen, damit unsere Mitglieder und die die es noch werden wollen dich auch auf diesem Wege schon mal ein bisschen kennenlernen. Wie fühlt es sich an hier im Sportland angekommen zu sein?

Johanna: Sehr gut, danke. Aus meiner Zeit hier im Sportland kenne ich natürlich die meisten Trainerinnen und Trainer und viele Sportlerinnen und Sportler. Das macht mir das „Ankommen“ viel leichter.

Wulf: Was ist denn deine Funktion hier im Sportland?

Johanna: Der SVHU hat mich als Organisatorische Leiterin für das Sportland engagiert. Das beinhaltet, wie die Bezeichnung ja schon sagt, alle organisatorischen Abläufe wie die Planung von Trainereinsätzen und Kursen, die Erstellung von Trainingsplänen für die Mitglieder, die Annahme von Reha-Sportlerinnen und -Sportler, die Durchführung von Ernährungsberatungen und all das, was in Zukunft sonst noch so anfällt.

Wulf: Du bist ja ausgebildete Ernährungsberaterin. Wie kann ich mir eine Ernährungsberatung im SVHU Sportland künftig vorstellen?

Johanna: Zu Beginn der Beratung würde ich dich bitten mir deine Ziele zu definieren, dann deine Essgewohnheiten zu dokumentieren, z.B. in einem Ernährungstagebuch. Je nach deinen individuellen Zielen und Erwartungen stelle ich dir dann zwei bis drei Tagespläne für deine gesunde Ernährung zusammen. Im Sportland soll es künftig regelmäßige Sprechzeiten geben, zu denen ich für die Mitglieder zur Ernährungsberatung da bin. Die Termine können dann am Empfang im Sportland vereinbart werden.

Wulf: Das wäre dann ja ein zusätzlicher Baustein, um das Fitnessangebot abzurunden. Was hat dich bewogen das Angebot des SVHU anzunehmen?

Johanna: Ich kenne das Sportland mit seinen Mitgliedern und seinen Trainerinnen und Trainern seit 6 Jahren und habe immer die familiäre Atmosphäre geschätzt. Das ist für mich eine Grundvoraussetzung um mich wohl zu fühlen. Die leitende Funktion gibt mir nun die Möglichkeit mich gemeinsam mit dem Team mit frischen Ideen für Fitness, Reha- und Gesundheitssport einzubringen. Eine Neuerung ist ja z.B. die Ernährungsberatung für unsere Mitglieder, die natürlich mehr ist, als nur eine Abrundung des Sportangebots. Ich hoffe, dass es uns gelingt viele Mitglieder zurückzugewinnen und neue Mitglieder für das Sportland zu begeistern. Dafür benötigen wir aber dringend einen funktionierenden Kursraum. Und wenn dann in Zukunft das „Haus des Sports“ zur Verfügung steht bin ich mir sicher, dass wir in der Lage sind ein tolles abwechslungsreiches und attraktives Sportangebot auf die Beine zu stellen. Diese Herausforderungen und Gegebenheiten gaben den Ausschlag für meine Entscheidung. Da will ich einfach dabei sein.

Wulf: Du brennst ja förmlich für das Sportland und deinem neuen Wirkungskreis. Was sind denn deine Ziele für die ersten hundert Tage?

Johanna: In unseren ersten 100 Tagen möchte ich bereits möglichst viele Mitglieder zurück oder neu begrüßen. Das würde mich sehr glücklich machen. Ich möchte dafür sorgen, dass sich unsere Mitglieder trotz der vorherrschenden Baustelle im Sportland wohl fühlen. Alle müssen wissen, dass wir für sie da sind und jedes Mitglied eine professionelle Betreuung und Beratung erhält. Wenn uns das gelingt ist in hundert Tagen schon viel geschafft.

Wulf: Wann können dich die Mitglieder im Sportland antreffen?

Johanna: Hauptsächlich trifft man mich Montags bis Freitags im Sportland und ich bin so gut wie immer ansprechbar. Ich starte so zwischen 10:00 und 12:00 Uhr und bleibe auch gerne bis in die Abendstunden, um dann noch Kurse zu geben. Das tue ich übrigens auch am Wochenende. So z.B. immer Samstags ab 10:15 Uhr den Rücken-Fit-Kurs entweder in der Halle oder auch mal Outdoor.

Wulf: Hast du persönliche Wünsche für deine Zukunft als Leiterin im Sportland?

Johanna: Ich wünsche mir, dass unsere Mitglieder zufrieden sind und dass ich täglich mit einem Lächeln belohnt werde. Wenn wir dann noch unsere Ziele für den SVHU und das Sportland verwirklichen können bin ich wunschlos glücklich.

Wulf: Hast du neben dem Sportland auch die anderen vielfältigen Sportangebote des SVHU kennengelernt?

Johanna: Ehrlich gesagt habe ich mich bisher lediglich auf den Fitness-Bereich fokussiert und kaum ein Auge für das gesamte Sportangebot gehabt. Das soll sich aber ändern und ich freue mich schon darauf. Die Vielfalt ist doch riesengroß und viele „Sportländer*innen“, die an den Geräten trainieren oder die Kurse besuchen sind doch eigentlich auch in anderen Sportarten unterwegs, bei denen großartiges geleistet wird. Sportlich und ehrenamtlich. Und dann gibt es ja auch noch die großen Events wie HU-läuft oder der Ulzburg-Cup. Was da an Power reingesteckt wird ist schon bemerkenswert. Das möchte ich gerne kennenlernen und mich mit den Menschen austauschen. Ich finde es wichtig und spannend das Große und Ganze kennenzulernen. Am Ende schaffen wir ohnehin alles nur gemeinsam und die Gemeinschaft unsere große Stärke.

Wulf: Liebe Johanna, vielen Dank für deine offenen Antworten auf meine Fragen. Ich freue mich sehr, dass der SVHU mit dir und deinen Qualifikationen bereichert wird. Wir alle wünschen dir einen guten Start und freuen uns auf eine gute Zeit.

Judokas des SVHU beteiligen sich am landesweiten „Tag des Sports“

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Im Angebot: Schnuppertraining für Kinder und Eltern am 5. September

Am 05. September findet der landesweite „Tag des Sports“ auf Initiative des Landessportverbandes statt. Dabei verzichtet der LSV in diesem Jahr Corona bedingt auf eine zentrale Veranstaltung in Kiel, wie sie vor Corona jährlich durchgeführt wurde. Im Rahmen eines Festivals der Bewegung präsentierten sich die Vereine im LSV, die Fachverbände und deren Partner Jahr für Jahr mit einem enormen und bunten Programm. 2021 soll der Tag des Sports aber nicht ausfallen, sondern dezentral bei den Vereinen am 05. September gefeiert werden. Der SVHU wird in diesem Jahr durch die Judoabteilung vertreten. Abteilungsleiter Maik Buth hat sich dafür ein etwas anderes Schnuppertraining einfallen lassen.

„Unser Schnuppertraining richtet sich in erster Linie an Kinder, die Spaß an Bewegung haben und ihre Beweglichkeit und Motorik verbessern möchten. Aber auch die Eltern sollen nicht zu kurz kommen und sollen, sofern sie möchten, in das Schnuppertraining integriert werden. Schließlich steht der Tag des Sports vor allem für das Mitmachen.“ Zunächst wird es eine Vorführung der älteren Kinder geben, die bereits einige Zeit beim Judo dabei sind. Dann geht’s um das Mitmachen und Ausprobieren. Und natürlich um jede Menge Spaß. Maik Buth hofft auf möglichst viele interessierte Kinder für den Judosport. „Wenn wir einige neue Kinder für den Judosport begeistern können ,würden wir uns sehr freuen. Dann möchten wir eine weitere Trainingsgruppe aufbauen und damit allen Kindern gerecht werden.“

Das Schnuppertraining findet am Sonntag, den 05. September ab 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr in der kleinen Sporthalle der Grundschule Ulzburg (Schulstraße) statt. Die kleine Sporthalle wird von der Judoabteilung komplett mit Matten ausgelegt, sodass man sich gut gepolstert im Rollen und Fallen ausprobieren kann. Sportbekleidung und ein paar Socken an den Füßen genügen, um sich auf den Judosport einmal einzulassen.

Weitere Informationen erteilt gerne Maik Buth.

SVHU mit Erklärung zur Sanierung des Sportland im Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Sport

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Verein sagt Kostenbeteiligung ab

Henstedt-Ulzburg, 03.08.2021. Am Dienstag, den 3. August tagte im Ratssaal der Gemeinde Henstedt-Ulzburg der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Sport (BJKS). Auf der Tagesordnung wurden zwei Punkte behandelt, die für die Zukunft des Henstedt-Ulzburger Großsportvereins von richtungsweisender Bedeutung sind. Alle sechs Vorstände und der Leiter der Geschäftsstelle vertraten den Verein an diesem Abend und waren im Ratssaal anwesend. Während es für die Errichtung eines Bike-Parks auf dem Gelände der ehemaligen Tennisplätze am Bürgerpark eine einstimmige Zustimmung aus der Gemeindepolitik gab und damit ein wichtiger Schritt für die Einrichtung einer Trendsportfläche gemacht wurde, gab es bei nächsten Tagesordnungspunkt eine durch den SVHU vollzogene Wende.

Eigentlich wollte der Ausschuss über einen Antrag des SVHU zur Sanierung des durch einen Wasserschaden weitestgehend stillgelegten Sportland sprechen und Entscheiden. Vorstand Bernd-Dieter Stoffer, im Verein zuständig für die Infrastruktur und Sportstätten, verlas gleich zu Beginn eine durch den Vorstand vorbereitete Erklärung. Demnach sieht der SVHU von einer finanziellen Beteiligung an der Sanierung der Sportanlage ab und bittet die Gemeindepolitik und die Verwaltung um Unterstützung für eine Lösung ohne finanzielle Beteiligung des Vereins.

Die Pandemie und der damit weitestgehend ausgesetzte Sportbetrieb hat dem SVHU ordentlich zugesetzt. Der verheerende Wasserschaden vom August 2020, der das Sportland weitestgehend unbrauchbar machte und damit räumlichen Kapazitäten für Sportangebote massiv einschränkt, setzt noch einen oben drauf. Der Verein verlor bis heute 960 zahlende Mitglieder.

Der Vorstand des SVHU hat sich über viele Monate mit der Sanierung und Modernisierung des Sportlandes befasst und der Gemeindepolitik, der Gemeindeverwaltung und dem Kreissportverband von der Wiederherstellung des Altzustandes bis zu einem modernen Neubau vier mögliche Varianten vorgelegt.  Viele Gutachten und Kostenvoranschläge wurden dazu eingeholt. Zuletzt ein Gutachten über die vorhandene Bausubstanz, um die Nachhaltigkeit einer Sanierung einschätzen zu können. Demnach wäre allein für den Erhalt der Substanz in den nächsten 30 Jahren nach heutiger Schätzung eine Summe von ca. 360.000 € aufzubringen. Unabhängig von der Variante wäre zuvor die Sanierung der Oberflächenentwässerung zwingend erforderlich. Die Gemeindeverwaltung hatte dafür nach Beschluss des BJKS einen Zuschuss von bis zu 50.000 € gewährt. Für den SVHU wäre schon für diese Maßnahme ca. 75.000 € fällig, ohne das mit einer eigentlichen Sanierung der Sportstätte begonnen werden würde. Für die Umsetzung einer Wiederherstellung des Altzustandes hätte sich der SVHU mit ca. 250.000 €, bei einer Sanierung mit Erweiterung und Modernisierung mit ca. 800.000 € und bei einem Neubau mit ca. 1,4 Mio. € beteiligen müssen.

In seiner Erklärung erläuterte der Vorstand, dass die Aufgabe des Vereins darin besteht für Kinder und Jugendliche sowie für deren Eltern und die lebensälteren Generationen Sport für alle zugänglich qualifiziert anzubieten. Dabei zeigte er in seiner Erklärung auf, wie viele Kinder und Jugendliche aber auch ältere Generationen von ihm betreut werden. Über den Sport vermittelt der Verein soziale Werte und individuelle Kompetenzen. Darüber hinaus ist er ein Anlaufpunkt für Gemeinschaft und gesellschaftliches Miteinander und leistet Gesundheitsprävention und -erhaltung für alle. Der SVHU sieht sich als ein wesentlicher Bestandteil des Gemeinwesens in der Gemeinde und als Teil der freien Jugendhilfe. Seine Stärken und Möglichkeiten liegen im Sport auch als Partner für die Schulen und Kindergärten am Ort sowie für die Betriebe im betrieblichen Gesundheitsmanagement als Baustein in einer Vernetzung. Der SVHU will seine Kompetenzen auch weiterhin mit voller Kraft in die Gemeinde Henstedt-Ulzburg einbringen. Ein solcher Bau kann vom SVHU nicht getragen werden, ohne seine Beiträge noch weiter zu erhöhen und damit die Zugänglichkeit für alle und eine Weiterentwicklung des Sportbetriebs über Jahrzehnte auszuschließen.

Im Schlusssatz erklärte der Vorstand des SVHU das Sportland abwickeln und in der Folge auch das Sportangebot massiv einschränken zu müssen. Der Begriff „abwickeln“ sorgte im Ausschuss für Verständnisfragen. Der SVHU will damit zum Ausdruck bringen, dass ohne eine Sanierung künftig nur noch das Sportangebot gemacht werden kann, dass auf den für den Betrieb dann noch zugelassenen Flächen möglich ist. Auf Dauer wäre das Sportland dem weiteren Verfall ausgesetzt. Von den Einschränkungen sind bereits jetzt etliche Kurse sowie große Teile des Reha- und Gesundheitssports betroffen. Die ohnehin schon erschöpften Kapazitäten in den gemeindeeigenen Schulsporthallen würden dafür sorgen, dass so gut wie alle Abteilungen in irgendeiner Form betroffen wären.  Was das für die Zahl der Mitglieder, die sportlichen Perspektiven von Kindern und Jugendlichen und älteren Generationen sowie den Gesundheitssport in Zukunft bedeuten würde kann nicht abgeschätzt werden.

Die Gemeindepolitik im BJKS zeigte sich verständlicher Weise überrascht über die neue Entwicklung, brachte aber parteiübergreifend auch Verständnis für die Position des SVHU zum Ausdruck und bekannten sich zum Verein. Karin Honerlah (WHU) nannte das Sportland das Herzstück des kommunalen Sports. Klaus-Peter Eberhard (FDP) wies darauf hin, dass das enorme Ehrenamt des Vereins nicht verprellt werden dürfe und der SVHU mit seinen Kompetenzen dringend gebraucht wird. Dr. Axel Holtz (BfB) schloss sich der FDP an und votierte für die Rückgabe des Antrags in die Fraktionen zur Beratung. Sven Oldag (CDU) zeigte sich erschüttert aber verständnisvoll. Für ihn sei die Erklärung eine schreckliche Nachricht und er mahnte an, dass nun auch Eile geboten sei. Auch Christian Schäfer (SPD) schloss sich grundsätzlich der Haltung an und zeigte sich offen für Beratungen. Anja Hampel (Bündnis90/Die Grünen) sagte, dass ihre Fraktion grundsätzlich einen Neubau befürwortet hätte. Angesichts der neuen Situation wünscht Sie sich auch, dass man mit dem SVHU im Gespräch bleibt. Alle Vertreter sagten zu gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung und dem Verein in einen intensiven Austausch zu gehen. Der eingereichte Antrag wurde angesichts der neuen Entwicklung in die Fraktionen zur Beratung zurückgegeben.

Jugendfußball beim SVHU mit starkem Rückenwind

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Henstedt-Ulzburger Unternehmen „Verlaat“ engagiert sich für junge Sportler

Die Fußballabteilung des SV Henstedt-Ulzburg zeichnet sich schon länger durch großes ehrenamtliches Engagement aus. Dabei immer im Blick: die jungen Kicker und ihre sportliche und soziale Entwicklung. Schon in Corona-Zeiten bot die Abteilung ein umfassendes Videotrainingsangebot für alle Altersgruppen mit einer beachtlichen Beteiligung der vielen trainingswütigen jungen Spieler und sorgten so dafür, dass der Kontakt zu keinem Zeitpunkt abriss. Aus eigenen Mitteln und in ihrer Freizeit renovierten die engagierten „Macher“ um Abteilungsleiter Sebastian „Baschi“ Günther die alte Geschäftsstelle des MTV Henstedt zu einem kleinen aber feinen Zuhause für den Fußball. Mit einer Heimkabine, wie sie man Sie aus dem Profibereich kennt. Jeder Spieler hat sein eigenes Fach, in der Mitte stehen Ablagen und eine Massagebank und an der Wand findet man ein Smartboard für die Spielanalyse danach oder die Strategie und Taktik für den nächsten Sieg. Und an der Decke ein LED-Lichtsystem mit Farbwechsel. Es fehlt schlicht an nichts. So ist es auch kein Wunder, dass unmittelbar nach der Öffnung der Fußballplätze mächtig Leben im „Sportpark Henstedt“ an der Bürgermeister-Steenbock-Straße aufkam. Die Organisation des Trainingsbetriebs mit Kontaktnachverfolgung, Abstand- und Hygieneregeln ist für die Abteilung mittlerweile Routine. Die Einhaltung derselben ebenso selbstverständlich für die Sportler und die Elternschaft.

Und das große Engagement trägt gleich in doppelter Hinsicht Früchte. Der SVHU plant in der kommenden Saison mit 8 Jugendmannschaften.  Bei der B- und A-Jugend können jeweils drei Mannschaften für den Spielbetrieb gemeldet werden. Bei der C-Jugend sind es drei. Dabei könnte tatsächlich noch etwas hinzukommen. „Wir erfahren immer mehr Zulauf. Sowohl bei den Jugendlichen aber besonders bei den Kindern. Und wir werden für die kommende Saison sogar eine weitere und damit vierte Herrenmannschaft melden,“ freut sich Sebastian Günther über das rege Interesse an der Fußballabteilung des SVHU.

Mit der Präsentation eines neuen Partners für die Förderung von jungen Sportlern wird den Bemühungen des Vereins und der Abteilung ein kräftiger Schub verliehen. Das Henstedt-Ulzburger Unternehmen „Verlaat“ ist Profi in Sachen Elektrotechnik und IT-Systeme. Besonders die großen Projekte sind eine Spezialität des Unternehmens, dass schon seit 35 Jahren auf dem Markt präsent ist und eine Vielzahl von Unternehmen mit klangvollem Namen zu seinen Kunden zählt.

„Es hat schon hohen Seltenheitswert, dass ein Unternehmen auf uns zukommt und nach den Möglichkeiten einer Zusammenarbeit fragt“, sagt Wulf Winterhoff, der für den SVHU das Sponsorenwesen betreut. „Das hat mich schon sehr gefreut. Bei einem ersten Treffen konnte ich den Verein mit seinen vielfältigen Möglichkeiten und klaren Zielen vorstellen. Dabei stellte die Förderung von Kindern und Jugendlichen schnell den gemeinsamen Nenner dar.“

Das Unternehmen Verlaat möchte vor allem mit den Jugendlichen in der Gemeinde und der Umgebung ins Gespräch kommen und Perspektiven in modernen und interessanten Ausbildungsberufen aufzeigen. „Wir sind immer auf der Suche nach motivierten und talentierten Auszubildenden für unser Unternehmen. Teamfähigkeit, Verlässlichkeit, Ehrgeiz und Zielstrebigkeit sind uns genauso wichtig wie Toleranz, Respekt und Loyalität. Gleiches gilt auch im Sport und vor allem im Mannschaftssport. Der SVHU führt diese Werte nicht nur in seinem Leitbild, sondern lebt sie auch vor. Die Vorstellung des Konzeptes durch Sebastian Günther hat uns davon überzeugt, dass es sich lohnt an dieser Stelle dabei zu sein“, sagen Jan Verlaat und Dirk Cassens, Geschäftsführer des Unternehmens und beide selbst ehemals aktive Fußballer.

Für den SVHU schließt sich damit der Kreis bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen. Neben der rein sportlichen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen verfolgt der Verein einen ganzheitlichen Ansatz. Dazu gehört auch das Aufzeigen von beruflichen Perspektiven in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg nach einem Schulabschluss.

Wulf Winterhoff: „In Henstedt-Ulzburg haben sich viele hochmoderne Unternehmen niedergelassen, die alle interessante und herausfordernde Ausbildungs- und Berufschancen bieten und auf der Suche nach Auszubildenden sind. Die allermeisten wissen das gar nicht. Wir wollen gerne dabei helfen, dass junge Menschen vor der Haustür gut ausgebildet werden können. So bleiben sie vielleicht dem Sport und der Gemeinde erhalten.“

DFB bestätigt: Formelle Voraussetzungen für die 2. Frauenfußballbundesliga erfüllt!

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SVHU muss lediglich organisatorisch nachbessern

Am Donnerstag, den 29. April 2021 erreichte ein Schreiben des Deutschen Fußballbundes die Geschäftsstelle des SV Henstedt-Ulzburg. Darin bestätige der Verband dem Verein, dass er die formellen Voraussetzungen zur Teilnahme an der 2. Fußballbundesliga der Frauen erfüllt. Lediglich kleine Nachbesserungen im organisatorischen Bereich sind noch nachzureichen. „Das sind Kleinigkeiten und die sollten kein Problem darstellen“, erklärt Norbert Dachsel, der gemeinsam mit Dieter Rautenstengel die Geschicke im Henstedt-Ulzburger Mädchen- und Frauenfußball lenkt.

Michael Büll und Henk Cijsouw, beide im Vorstand für Sport und Finanzen verantwortlich, freuen sich über die positive Rückmeldung aus Frankfurt. „Wir drücken die Daumen, dass nach der formellen nun auch die sportliche Qualifikation geschafft wird und wir in Henstedt-Ulzburg über eine weitere Spitzenmannschaft verfügen, die für Kinder und Jugendliche als sportliches Vorbild und sichtbare Perspektive dient.“

Die sportliche Qualifikation könnte am 20. und 27. Juni stattfinden, sofern der SV Henstedt-Ulzburg sich sportlich qualifizieren darf. Während in der Regionalliga Nordost der FC Viktoria 1889 Berlin bereits als möglicher Gegner feststeht, ist für die Regionalliga Nord noch keine Entscheidung gefallen.

SV Henstedt-Ulzburg will in die 2. Frauen Bundesliga Fussball

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Zulassungsunterlagen müssen bis zum 15. März eingereicht sein

In der Saison 2019/2020 führte die Mannschaft von Trainer Christian Jürss souverän die Tabelle der Frauen-Regionalliga Nord mit 40 Punkten vor Hannover 96 (29 Pkt.) an, bevor die Corona-Pandemie den Spielbetrieb nach dem 22. Spieltag beendete. Mannschaft und Verein hatten sich im letzten Jahr noch gegen einen Aufstieg in die zu der Zeit noch eingleisig geplante und dann im Nachhinein doch zweigleisig spielende 2. Frauen-Bundesliga ausgesprochen. In der aktuellen, nach dem vierten Spieltag unterbrochenen Spielzeit, stehen die Frauen des SV Henstedt-Ulzburg erneut an der Tabellenspitze der Regionalliga Nord A. Mit 10 Punkten aus 4 Spielen und einer Tordifferenz von 16:6 Treffern vor dem Team des Hamburger SV (9 Pkt., 20:4 Tore), das man allerdings bereits am dritten Spieltag auswärts 1:3 schlagen konnte.

Der DFB hat auch für die kommende Saison das Ziel die 2. Frauen-Bundesliga eingleisig aufzustellen. Ob es angesichts der unterbrochenen Spielzeiten tatsächlich dazu kommt, steht noch nicht fest. Die Planungen des DFB laufen jedoch aktuell noch auf eine eingleisige Liga hinaus. Dennoch hat sich der SV Henstedt-Ulzburg dafür ausgesprochen die Unterlagen für die Zulassung dieses Mal einzureichen.

„Die Mannschaft will unbedingt die Herausforderung annehmen und ihren sportlichen Traum leben. Verdient hat sie es sich allemal. Für den SV Henstedt-Ulzburg, den Nachwuchs, den Sport und die Großgemeinde wäre das eine tolle Werbung“. (SVHU Vorstand)

Trainer Christian Jürss

Die Verantwortlichen haben nun bis zum 15. März 2021 Zeit die Unterlagen zu prüfen und die Anforderungen für eine Zulassung zu erfüllen. Gelingt es dem SV Henstedt-Ulzburg die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, steht noch eine sportliche Qualifikation bevor. Zunächst weiß niemand so recht, wie es mit der laufenden Saison weitergehen wird. Entscheidungen dazu seitens der Verbände sind selbstverständlich noch nicht getroffen. Sollte die Saison wieder anlaufen und ein Meister ermittelt Henstedt-Ulzburg, Samstag, 06. Februar 2021werden, muss der SV Henstedt-Ulzburg seinen Spitzenplatz behaupten und in einer weiteren Qualifikationsrunde bestehen. Der DFB hat für das letzte Qualifikationsspiel zwischen dem ersten der Regionalliga Nord und dem ersten der Regionalliga Nordost den 13.06. (Hinspiel) und den 20.06.2021 (Rückspiel) vorgesehen.